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Ungeimpfte müssen entlassen werden! Ab 15 März gilt Impfpflicht für Beschäftigte – Saftiges Bußgeld oder Kündigung drohen!

Ab dem 15. März wird es ernst. Denn bis zu diesem Datum müssen Mitarbeiter manchen Branchen sich vollumfänglich gegen Covid-19 impfen lassen. Sollten sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, droht neben saftigen Bußgeldern auch die Kündigung.

Impfpflicht für bestimmte Berufsbranchen gilt ab 15. März

Am 15. März tritt die Impfpflicht gegen das Coronavirus für die Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen in Pflegeberufen in Kraft. Wer bis zu diesem Zeitpunkt keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen kann, der muss von Seiten seines Arbeitgebers mit einer Abmahnung oder gar einer Kündigung rechnen. Dies jedenfalls geht aus einem Informationsblatt des Deutschen Hausärzteverbandes hervor. Über die Existenz dieses Schreibens hatte das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtete. Diese berufsbezogene Impfpflicht sieht vor, dass sich alle Mitarbeiter in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen bis zum 15. März impfen lassen müssen, um keine Gefahr für Patienten und Pflegebedürftige darzustellen. Mitarbeiter, die den Nachweis einer Impfung verweigern, könnten vom Gesundheitsamt dann mit einem Verbot zum Betreten ihres Arbeitsplatzes belegt werden. “In diesen Fällen dürfte im Ergebnis für betroffene Arbeitnehmende der Vergütungsanspruch in der Regel entfallen”, heißt es in dem Informationsblatt.

Ungeimpfte Mitarbeiter müssen mit Kündigung rechnen

Sollten sich die Arbeitnehmer dauerhaft weigern ihren Impf- oder Genesenennachweis, sowie in Ausnahmefällen ein Attest mit medizinischen Gründe für den Verzicht auf eine Impfung vorzulegen, dann droht den Mitarbeitern im Extremfall auch eine Kündigung. “Entsprechend dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dürfte hier jedoch regelmäßig zunächst eine Abmahnung erfolgen müssen”, gibt das Informationsblatt an. Betroffen von dieser Impfpflicht sind Personal in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen. Dies gilt auch für Reinigungskräfte, Hausmeister, Transport- oder Küchenpersonal. Die Vorgesetzten müssen nach Ablauf dieses Datums das Gesundheitsamt über nicht geimpfte Mitarbeiter informieren. Sollten die Mitarbeiter sich weigern, sich impfen zu lassen, dann kann vom Gesundheitsamt eine Geldbuße von bis zu 2.500 Euro verhängt werden.

Hausärzteverband glaubt nur an wenige Abmahnungen und Kündigungen durch Impfpflicht

Trotzdem geht der Deutsche Hausärzteverband nicht davon aus, dass es durch die Impfpflicht zu zahlreichen Abmahnungen oder gar Kündigungen von Beschäftigten oder Angestellten kommen wird. “Der überragend große Teil der Hausärztinnen und Hausärzte und des Praxispersonals haben sich bereits früh impfen lassen – sowohl aus Selbstschutz, als auch natürlich um die Patientinnen und Patienten zu schützen”, erklärt der Bundesvorsitzende Ulrich Weigeldt gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. “Daher wird die Zahl derer, die von den neuen Regelungen zur Impfpflicht in den Praxen betroffen sein werden, eher klein sein”, geht man Seiten des Verbandes nicht von zu großen Problemen durch die Impfpflicht aus.

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