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Unfassbar! Kinderschänder gelingt die Flucht aus dem Gerichtssaal – Polizei warnt die Bevölkerung!

Die Polizei warnt die Bevölkerung! Der Ausbruch eines gefährlichen Häftlings wird gemeldet. Damit handelt es sich um den zweiten Fall innerhalb kürzester Zeit! Auch diesmal sei einem Häftling die Flucht durch ein schlecht gesichertes Fenster im Erdgeschoss eines Gerichtsgebäudes gelungen. Dies hatte der 47-jährige Kinderschänder Ghaith Abdulrahman Mahmood A. während einer Verhandlungspause vor Gericht zur Flucht genutzt. Hier alles, was Sie jetzt wissen müssen:

Nächster Häftling entkommt aus Gerichtsgebäude

Die Flucht des Mannes am Montagvormittag war von einem Sprecher der Polizei Coburg bestätigt worden. Deswegen hat die Polizei in der bayerischen Stadt nun die Großfahndung nach dem flüchtigen Mann eingeleitet. Bei der Suche nach dem Straftäter hatte die Polizei eine Hundestaffel und einen Hubschrauber zum Einsatz gebracht. Bislang jedoch gibt es keine Hinweise darauf, wo sich der Sexualstraftäter aufhalten könnte. Am Montag hatte dieser sich vor Gericht einer Anklage wegen sexuellen Missbrauchs stellen müssen. Dem siebenfachen Vater wird von Seiten der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, 2 seiner Töchter sexuell missbraucht zu haben. Aus diesem Grund hatte das Landgericht vor 14 Tagen während der Verhandlung einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr gegen den Mann beantragt. Seitdem habe der Mann in der JVA Kronach eingesessen, wie ein Sprecher der Polizei bestätigt.

Angeklagter entkommt seinen Bewachern

Am Montag war der Angeklagte von mehreren Polizeibeamten aus der JVA ins Gericht gebracht worden. Die Polizisten sollten auch während der Verhandlung für die Bewachung und Betreuung des Mannes zuständig gewesen sein. Wieso genau der Mann flüchten konnte, ist bislang unklar. Zur Flucht soll der Sexualstraftäter ein Fenster im Erdgeschoss des Gerichtsgebäudes genutzt haben. Zuvor seien dem Mann seine Fußfesseln für einen Toilettengang abgenommen worden. Doch statt auf die Toilette zu gehen, flüchtete der Mann in die Freiheit. Erst vor wenigen Monaten war es an einem Gericht im bayerischen Regensburg zu einem ähnlichen Vorfall gekommen. Damals war ein verurteilter Mörder geflüchtet. In diesem Fall konnte der entkommener Häftling allerdings wenig später in Frankreich festgenommen werden. Damals waren die Ermittler zu dem Schluss gekommen, dass die mangelnde Kenntnis der baulichen und sicherheitstechnischen Gegebenheiten im Gericht durch die für die Bewachung abgestellten Polizeibeamten die Flucht begünstigt hätten. In diesem Zusammenhang hatte die bayerische Landesregierung angekündigt, die Zusammenarbeit zwischen ortsfremden Polizeikräften und örtlichen Sicherheitspersonal zu intensivieren.

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