Mehrere Umweltverbände haben die Zustimmung des EU-Parlaments zu dem umstrittenen Renaturierungsgesetz als Erfolg gefeiert. "Die heutige Abstimmung ist ein wichtiger Sieg für den Natur- und Klimaschutz und den demokratischen Gesetzgebungsprozess", erklärte der Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Sascha Müller-Kraenner, am Mittwoch. Das neue Gesetz sei eine wichtige Grundlage zur Bekämpfung des Artensterbens und der Klimakrise.
Auch der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) sprach von einem "historischen" Erfolg. "Erstens, weil uns das Nature Restoration Law vor Hitze, Flut und Missernten schützen kann", erklärte Nabu-Präsident Jörg-Andreas Krüger, "und zweitens, weil sich im Europäischen Parlament das Verantwortungsbewusstsein für künftige Generationen durchgesetzt hat". Allerdings sei dafür ein hoher Preis gezahlt worden.
Der Gesetzgebungsprozess sei von einer "beispiellosen Desinformationskampagne konservativer und rechter Kräfte" begleitet worden, beklagte die DUH. Mit ihrer "kurzsichtigen und populistischen Wahlkampfpolitik" schade die konservative EVP den Bürgerinnen und Bürgern. Zudem hätten die Abgeordneten auf dem Weg zur Abstimmung "viele wichtige Verpflichtungen geopfert", erklärte der Nabu. Das Gesetz bleibe trotz des Erfolgs weit entfernt von dem, was aus wissenschaftlicher Sicht für den Naturschutz nötig wäre.
Auch der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Achim Post, erklärte, ein Scheitern "wäre ein herber Rückschlag" für ein nachhaltiges Europa gewesen. Die Grünen im EU-Parlament richteten ihren Blick nach vorne: "Jetzt ist der Moment, die Ärmel hochzukrempeln und zur Sachpolitik zurückzukehren", kommentierte Terry Reintke, Ko-Fraktionsvorsitzende der Grünen im EU-Parlament, die Abstimmung. Ihre Fraktion wolle das Gesetz gemeinsam mit den europäischen Institutionen so schnell wie möglich auf den Weg bringen.
Das EU-Parlament hatte zuvor mit 336 zu 300 Stimmen bei 13 Enthaltungen knapp für das Renaturierungsgesetz gestimmt. Ein Antrag der Rechtsfraktion auf Ablehnung des Vorhabens fand keine Mehrheit. Nun kann das Parlament in Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten über die endgültige Ausgestaltung des Gesetzes eintreten.
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