Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) koordiniert fünf Verfassungsbeschwerden von Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Klimapolitik gegen Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, das Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Die Beschwerden seien am Montag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht worden, sagte Rechtsanwalt Remo Klinger auf einer Pressekonferenz in Berlin. Keines der fünf Bundesländer habe ein Klimaschutzgesetz, obwohl das Verfassungsgericht im Frühjahr dargelegt habe, dass Klimaschutz gesetzlich geregelt werden müsse.
Das gelte auch für Bundesländer, sagte Klinger, der die Verfahren juristisch leitet. "Der Bund allein kann beim Klimaschutz nicht erfolgreich sein." So sei etwa Verkehr vor allem Ländersache. Die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer beriefen sich auf ihre Grundrechte, sagte Klinger. Da dies beim Bundesverfassungsgericht nur natürliche Personen könnten, habe die DUH nicht allein Verfassungsbeschwerden eingereicht, sondern unterstütze die jungen Menschen dabei.
Die Schülerin Alena Hochstadt aus Hessen sagte, sie habe Angst, dass sie in ihrem Heimatbundesland keine Zukunft habe. "Wir fordern eine gesetzliche Verankerung von verbindlichen Klimaschutzmaßnahmen", erklärte sie. Hannes Damm aus Mecklenburg-Vorpommern sagte, sein Land habe die "meisten Sonnenstunden der Republik und Wind im Überfluss". "Also warum tun wir nichts?", fragte er.
Die DUH stehe in engem Austausch mit Fridays for Future, sagte Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Darüber seien Jugendliche und junge Erwachsene angesprochen worden, ob sie Interesse daran hätten, Verfassungsbeschwerden einzureichen. Im Juli hatte die Umwelthilfe bereits Klimaklagen gegen Bayern, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen in Karlsruhe eingereicht. In Bayern klagt sie zusätzlich vor dem Verfassungsgerichtshof in München, wie Klinger erklärte.
Ende April dieses Jahres hatten mehrere junge Menschen mit ihren Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg: Karlsruhe erklärte das deutsche Klimaschutzgesetz damals für teilweise verfassungswidrig. Der Gesetzgeber muss demnach die Fortschreibung der Minderungsziele für die Zeit nach 2030 bis Ende kommenden Jahres genauer regeln.
by Ina FASSBENDER