Das Landgericht im hessischen Fulda hat am Mittwoch einen Totschlagsprozess gegen eine Mutter eingestellt, die als Einzige einen erweiterten Suizid innerhalb einer Familie überlebte. Nach Angaben eines Sprechers kamen die Richterinnen und Richter in dem nicht öffentlichen Verfahren zu dem Ergebnis, dass die Schuld der 52-Jährigen wegen außergewöhnlicher Umstände nur als gering anzusehen sei und kein öffentliches Interesse an einer Verfolgung bestehe.
Den Hintergrund des Falls bildet der gemeinsam vereinbarte erweiterte Suizid eines Ehepaars und ihres psychiatrisch schwer erkrankten 16-jährigen Sohns 2018. Die als Krankenschwester tätige Angeklagte und ihr Ehemann sollen die Tat laut Anklage gemeinsam beschlossen haben. Die Frau verabreichte erst ihrem Sohn und dann ihrem Mann sowie schließlich sich selbst ein Narkosemittel und ein Beruhigungsmittel. Der Sohn und ihr Mann starben, sie selbst überlebte.
Auslöser des Geschehens demnach eine ärztliche Empfehlung, den Sohn aufgrund seiner Erkrankung aus der Familie zu nehmen und anderweitig unterzubringen. Wegen Totschlags wurde die Frau angeklagt, weil der Sohn der Beschuldigten nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft krankheitsbedingt nicht in der Lage war, die volle Tragweite seiner Entscheidung für einen Suizid zu erfassen. Dies habe die Beschuldigte auch gewusst und daher billigend in Kauf genommen.
Im Lauf der Beweisaufnahme kam das Gericht nach eigenen Angaben allerdings zu der Überzeugung, dass das Geschehen in rechtlicher Hinsicht auch als eine Tötung auf Verlangen oder fahrlässige Tötung gewertet werden könnte. Im Fall einer Verurteilung hätten zu Gunsten der geständigen Angeklagten zudem die besonderen Umstände gesprochen. Diese habe die Tat "aus Verzweiflung sowie Ausweglosigkeit und aus Liebe zu ihrem Sohn" begangen, erklärte das Gericht.
Hinzu kämen noch weitere strafmildernde Faktoren. So sei die Angeklagte durch das Erlebte schwer psychisch belastet und habe sich trotz gesundheitlicher Probleme dem Verfahren gestellt. Im Ergebnis sei die Schuld der 52-Jährigen bei einer Gesamtabwägung lediglich als gering anzusehen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung schlossen sich nach Angaben des Gerichts diesen Erwägungen an, alle Verfahrensbeteiligten stimmten der vorgeschlagenen Einstellung zu.
bro/cfm