17216:

Tötung von Mann mit Heckenschere in Hessen muss neu verhandelt werden

Knapp zwei Jahre nach der brutalen Tötung eines Manns mit einer Heckenschere in Hessen muss das Landgericht Limburg neu über den Fall verhandeln. Der Bundesgerichtshof (BGH) fand Rechtsfehler im Strafausspruch, wie er am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Die Frage ist demnach, ob der Angeklagte zur Tatzeit vermindert steuerungsfähig war: Er hatte laut einem Gutachten mehr als zwei Promille Alkohol im Blut. (Az. 2 StR 363/22)

Das Landgericht hatte angenommen, dass es sich nicht um eine seelische Störung handle. Seine Steuerungsfähigkeit sei nicht erheblich vermindert gewesen und der Angeklagte somit voll schuldfähig. Es stellte in seinem Urteil im Juni 2022 fest, dass der damals 35-Jährige im September 2021 in Hadamar einen anderen Mann minutenlang mit einer elektrischen Heckenschere attackiert hatte. Danach habe er ihm mit einem Messer weitere Verletzungen zugefügt. Das Opfer verblutete.

Grund für die Tat war dem Urteil zufolge, dass der 35-Jährige das Opfer als Zeugen ausschalten wollte. Der andere Mann sollte wegen des Vorwurfs einer Körperverletzung gegen ihn aussagen. Das Landgericht verurteilte den Angeklagten schließlich zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes.

Dieser wandte sich an den BGH und hatte Erfolg. Nun muss eine andere Schwurgerichtskammer in Limburg erneut verhandeln und entscheiden. Der BGH wies darauf hin, dass ein Wert von mehr als zwei Promille Alkohol im Blut ein Anlass sei, das Vorliegen einer krankhaften seelischen Störung und somit einer erheblichen Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit zu prüfen.

smb/ul