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Tödliche Verfolgungsjagd mit der Polizei - Unfallverursacher hatte keinen Führerschein - Mordanklage möglich

Mordanklage gegen Raser ohne Führerschein? Nach dem tragischen Raser-Unfall während einer Verfolgungsjagd in Bretten kommt nun ein erschreckendes Detail ans Licht: Der junge Fahrer des Unfallwagens besaß keinen Führerschein, wie die Staatsanwaltschaft mitteilt. Nun droht ihm sogar eine Mordanklage! Hier mehr:

Raser verursacht tödlichen Unfall bei Verfolgungsjagd

Am frühen Montagmorgen versuchte die Polizei, auf der Strecke zwischen Bretten und Walzbachtal einen auffälligen Mercedes-AMG zu kontrollieren. Doch anstatt anzuhalten, flüchtete der Fahrer vor den Beamten. Auf der Flucht kollidierte der Mercedes auf der Gegenspur frontal mit einem VW Polo. Der 46-jährige Fahrer des Polos kam dabei ums Leben, während die beiden Insassen des Mercedes, ein 21-jähriger Mazedonier und ein 20-jähriger Deutscher, schwer verletzt wurden. Wie die "Badischen Neuesten Nachrichten“ berichten, stellte sich heraus, dass keiner der beiden jungen Männer eine Fahrerlaubnis besitzt. Wer von ihnen hinter dem Steuer saß, ist derzeit noch unklar.

Mögliche Mordanklage gegen den Todesraser

Könnte den Unfallverursacher gar eine Anklage wegen Mordes vor Gericht drohen? Angesichts der jüngsten Rechtsprechung erscheint dies durchaus möglich. In einem ähnlichen Fall verurteilte das Landgericht Heilbronn einen Raser wegen Mordes, da er absichtlich eine hohe Geschwindigkeit erreicht und den Tod anderer billigend in Kauf genommen hatte. Auch im Fall von Bretten könnte dies eine Rolle spielen. Bislang ermittelt die Staatsanwaltschaft Karlsruhe jedoch nur wegen fahrlässiger Tötung. Da die beiden Unfallbeteiligten noch im Krankenhaus liegen und nicht vernehmungsfähig sind, bleibt vieles offen. Besonders die Angehörigen des verstorbenen Polo-Fahrers fordern nun dringend Antworten.