Schreckliche Amokfahrt endet mit dem Tod eines Kindes! In Kassel ist jetzt der Prozess gegen einen Autofahrer zu Ende gegangen, der mit seinem Wagen im hessischen Witzenhausen in eine Gruppe Kinder gerast war. Jetzt hat das Landgericht Kassel den 31-jährigen Mann für schuldunfähig befunden. Bei dem Unfall war eines der Kinder getötet worden. Hier die ganze traurige Geschichte.
Wie das Landgericht Kassel entschieden hat, wird der Mann nun nicht in einem Gefängnis sondern in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Dies ist das Ergebnis des Sicherungsverfahrens. Die Unterbringung des Patienten ist zeitlich nicht befristet. Die Richter sehen es als erwiesen an, dass der Mann am 29. Oktober 2021 mit seinem Kleinwagen in voller Absicht im Stadtteil Gertenbach in eine Gruppe von 3 Mädchen gefahren war. Dabei war ein achtjähriges Mädchen gestorben, während 2 weitere Mädchen schwer verletzt wurden. “Der Beschuldigte leidet an einer paranoiden Schizophrenie“, erklärte der Vorsitzende Richter Jürgen Dreier. Nach den Ergebnissen der Ermittlungen soll der Mann wohl seit November 2020 eigenständig seine Medikamente abgesetzt haben. Angeblich habe der 31-Jährige bereits Wochen vor der Tat wahnhaftes Verhalten gezeigt. Offenbar habe dieses wahnhafte Verhalten den Mann auch am Tattag überwältigt. Angeklagt worden war der Autofahrer wegen Totschlag und in 2 Fällen wegen versuchten Totschlags und Körperverletzung.
Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft Kassel dem Angeklagten außerdem Mord aus Heimtücke, versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Im Verlauf der Ermittlungen habe sich dann herausgestellt, dass der Täter wegen einer psychischen Erkrankung schuldunfähig ist. Aus diesem Grund plädiert die Staatsanwaltschaft für die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Die Verteidigung des Mannes wollte gegen diese Maßnahme vorgehen und führte die schreckliche Tat des Mannes auf Müdigkeit und Stress zurück. Der Mann habe keinen Grund gehabt, mit dem Auto in die Kindergruppe zu fahren. Die Nebenanklage wollte erreichen, dass das Sicherungsverfahren in ein reguläres Strafverfahren übergeht und es sollte ein weiteres psychiatrisches Gutachten über den Angeklagten eingeholt werden. Schließlich war man aber auch bei der Nebenklage überzeugt, dass der Mann zum Zeitpunkt der Tat nicht schuldfähig gewesen sei.