Ein weiterer Höhepunkt im turbulenten Rechtsstreit um die Wahl des Thüringer Landtagspräsidenten! Am Freitagabend entschied der Verfassungsgerichtshof, unter welchen Bedingungen die Sitzung am Samstag in Erfurt fortgesetzt wird, nachdem die erste Sitzung spektakulär abgebrochen wurde - und das Urteil ist eine herbe Schlappe für die AFD - hier alle Hintergründe:
Das Urteil besagt, dass der AfD-Alterspräsident Jürgen Treutler (73) verpflichtet ist, vor der Wahl des Landtagspräsidenten eine Abstimmung über eine Änderung der Geschäftsordnung durchzuführen. Das bedeutet konkret: Die AfD hat als stärkste Fraktion kein alleiniges Vorschlagsrecht mehr. Auch die anderen Parteien können bereits im ersten Wahlgang Kandidaten aufstellen. Dadurch erhält die AfD-Kandidatin Wiebke Muhsal (38), die wegen Betrugs verurteilt wurde, Konkurrenz im Rennen um das Amt. Der CDU-Kandidat Thadäus König (42) gilt als Favorit und könnte aufgrund der Mehrheitsverhältnisse schnell gewählt werden. Die AfD hält nur 32 der insgesamt 88 Sitze, während die übrigen Parteien (BSW, Linke, SPD) sich mit den Posten der Vizepräsidenten zufriedengeben wollen.
In der Urteilsbegründung des Gerichts heißt es: "Die Abgeordneten haben aus der verfassungsrechtlich gewährleisteten Parlaments- und Geschäftsautonomie das Recht, in der konstituierenden Sitzung über die Tagesordnung zu entscheiden und sowohl die Themen als auch deren Reihenfolge festzulegen.“
Damit ist eine Debatte über die Geschäftsordnung bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten möglich. Die CDU hatte bei der Sitzung am Donnerstag eine Änderung beantragt, wurde jedoch vom Sitzungsleiter, Jürgen Treutler, mehrfach blockiert. Treutler, der als Alterspräsident das Amt innehatte, ließ keine Diskussionen zu und unterbrach die Sitzung immer wieder. Die Änderung hätte es ermöglicht, dass nicht nur die AfD als stärkste Fraktion einen Kandidaten für das Amt des Landtagspräsidenten aufstellen darf, sondern alle Parteien. Sollte Treutler das Gerichtsurteil ignorieren, könnte das Parlament über seine Ablösung abstimmen und den zweitältesten Abgeordneten, Wolfgang Lauerwald (69), ebenfalls von der AfD, einsetzen. Lehnt auch er ab, wäre Bodo Ramelow (68, Linke) als Drittältester an der Reihe. Was passiert, wenn Treutler trotz Ablösung seinen Posten nicht räumt, bleibt unklar.
Am Donnerstag sorgte Jürgen Treutler mit seiner Blockadehaltung für Aufregung. Bis Freitagmittag konnte er eine Stellungnahme beim Verfassungsgericht einreichen, die der BILD vorliegt. Auf 39 Seiten forderte er unter anderem, die Anträge der CDU für unzulässig zu erklären. Die Richter des Verfassungsgerichts mussten über zehn Stunden beraten, da ein solcher Fall in der Verfassungsgeschichte noch nie vorgekommen ist. Noch vor dem Urteil äußerte der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke (52) Zweifel an der Unabhängigkeit des Gerichts und bezeichnete die Richter auf X (vormals Twitter) als "politisch bestimmt und voreingenommen“. Ein Video, das im Netz kursiert, zeigt, dass die Eskalation möglicherweise von der AfD geplant war. In dem Clip gibt Treutler in einem Interview zu: "Man weiß ja nie, wie ein Verfassungsgericht entscheidet. Aber es war tatsächlich Strategie, dass die CDU nach Weimar geht.“