Körperverletzung und versuchte Nötigung
Gegen den ehemaligen Radprofi Jan Ullrich (45) ist wegen des Verdachts der Körperverletzung und versuchten Nötigung ein Strafbefehl erlassen worden. Obwohl in der Pressemitteilung des Frankfurter Gerichts kein Name genannt wird, berichten verschiedene Medien übereinstimmend, dass es sich dabei um Ullrich handelt. Der Strafbefehl beläuft sich auf insgesamt 7.200 Euro. Ullrich soll ihn bereits akzeptiert haben – und ist damit nun offiziell vorbestraft.
Das Gericht teilte demnach mit, dass Ullrich am Morgen des 10. August 2018 eine Escort-Dame beleidigt, körperlich angegriffen und verletzt haben soll. Genauer soll er erst die Vorauszahlung von 600 Euro zurückverlangt haben und die 31-Jährige dann mit beiden Händen gewürgt und ihr mit der Faust gegen den Arm geschlagen haben. Der Ex-Radprofi soll zur Tatzeit unter massivem Alkohol- und Drogeneinfluss gestanden haben.
Ursprünglich war gegen Ullrich wegen versuchten Totschlags ermittelt worden. Es stellte sich dann allerdings heraus, dass die Tat nur als “Fall einfacher Körperverletzung zu werten” sei, so die Staatsanwaltschaft. Die 31-Jährige habe sich demnach nicht potenziell in Lebensgefahr befunden. Ullrich soll sich bei der Frau entschuldigt und eine finanzielle Entschädigung gezahlt haben.
(mia/spot)