In Deutschland gibt es künftig ein systematisches Sterbefall-Monitoring, das klarere Rückschlüsse etwa über wetter- oder krankheitsbedingte Übersterblichkeit ermöglichen soll. Das neue Monitoring soll Sterbefälle in Zusammenhang "mit Hitzewellen, anderen belastenden Umweltbedingungen oder Krankheitsgeschehen erfassen und auffällige Verläufe aufzeigen", heißt es in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung, den der Bundestag am späten Donnerstagabend verabschiedete.
Die Erfassung solle "systematisch und dauerhaft" durch das Statistische Bundesamt erfolgen, heißt es in dem Gesetz weiter. Dafür soll die nun verabschiedete Änderung des Bevölkerungsstatistikgesetzes eine rechtliche Grundlage schaffen. Das Statistische Bundesamt solle in dem Bereich eine "umfassende Information für breite Nutzerkreise sicherstellen".
Die bisherigen Regelungen waren kompliziert: So sah etwa das Infektionsschutzgesetz für den Pandemiefall vor, dass die Standesämter die Sterbefalldaten an die Gesundheitsbehörden liefern und diese von dort an das Robert-Koch-Institut weitergegeben werden. Diese Regelung entfällt nun.
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