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Steinmeier bezieht Terroropfer in traditionelles Totengedenken ein

Erwähnung auch der Opfer von Rassismus und Extremismus

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bezieht in das traditionelle Totengedenken am Volkstrauertag erstmals ausdrücklich auch die Opfer von Terror und Rassismus mit ein. "Wir gedenken heute auch derer, die bei uns durch Hass und Gewalt Opfer geworden sind. Wir gedenken der Opfer von Terrorismus und Extremismus, Antisemitismus und Rassismus in unserem Land", lautet der neue Passus, den Steinmeier laut Präsidialamt am Sonntag in der zentralen Gedenkstunde im Bundestag vortragen will.

Solche Anschläge und Morde seien in den vergangenen Jahren Teil einer bedrückenden Realität in Deutschland geworden, heißt es zur Begründung. Bislang lautete der entsprechende Passus: "Wir gedenken heute auch derer, die bei uns durch Hass und Gewalt gegen Fremde und Schwache Opfer geworden sind."

Bereits seit den 1970er Jahren sprechen die Bundespräsidenten das Totengedenken in der Regel während der zentralen Gedenkstunde zum Volkstrauertag. Benannt werden darin vor allem auch die Opfer der Weltkriege und der NS-Gewaltherrschaft, Vertriebene und Flüchtlinge. Das Gedenken gilt dabei auch den Opfern gegenwärtiger Kriege.

In dem Text heißt es auch: "Wir gedenken derer, die verfolgt und getötet wurden, weil sie einem anderen Volk angehörten, einer anderen Rasse zugerechnet wurden, Teil einer Minderheit waren oder deren Leben wegen einer Krankheit oder Behinderung als lebensunwert bezeichnet wurde. Wir gedenken derer, die ums Leben kamen, weil sie Widerstand gegen Gewaltherrschaft geleistet haben."

Die Formulierungen wurden im Laufe der Zeit mehrfach angepasst. Der Text endet mit einem Aufruf zu Versöhnung und Frieden unter den Menschen und Völkern, hier ebenso wie in der ganzen Welt.

In diesem Jahr ist der Volkstrauertag besonders der britisch-deutschen Freundschaft gewidmet. Daher wird auch der britische Thronfolger Prinz Charles auf Einladung Steinmeiers an der Veranstaltung teilnehmen. Anwesend sind zudem die Vertreter der deutschen Verfassungsorgane.

by John MACDOUGALL