Als ob die Pleite nicht schon schlimm genug wäre! Wegen Steuerhinterziehung wird sich Starkoch Alfons Schuhbeck vor dem Landgericht in München verantworten müssen. Schon im November 2021 hatte die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Jetzt hat das Gericht entschieden, dass es zum Prozess gegen den bekannten Gastronomen kommen wird – es drohen ihm 10 Jahre Haft – ein tiefer Fall für den einstigen Shooting-Star!
In den letzten Jahren hatte es einige Prominente gegeben, die sich in Deutschland vor Gericht wegen Steuerhinterziehung verantworten mussten. Nun muss sich nächste Promi einem Gerichtsverfahren stellen. Diesmal trifft es Starkoch Alfons Schuhbeck, dem vorgeworfen wird rund 2 Millionen Euro an Steuern hinterzogen zu haben. Jetzt hat das Landgericht in München die Anklage zugelassen. In schweren Fällen drohen den Angeklagten Haftstrafen zwischen sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein Termin gibt es bisher noch nicht, allerdings wird der Prozess wohl noch im Herbst beginnen. Es gilt als gängige Regel, dass bei einer Steuerhinterziehung von einer Million Euro keine Bewährungsstrafen ausgesprochen werden. Die bei Schuhbeck ermittelte Summe ist sogar doppelt so hoch.
Bereits seil längerer Zeit laufen Steuerermittlungen gegen Schuhbeck, der bereits in der Vergangenheit für solche Vergehen verurteilt wurde. So ermittelt auch das Bundesamt für Justiz (BFJ) gegen Schuhbeck, weil dieser seit 2017 keine Geschäftsberichte seiner Restaurants veröffentlicht hatte. Weil dies gegen die im Handelsgesetzbuch vorgeschriebene Offenlegungspflicht verstößt, hatte auch die in Bonn angesiedelte Behörde ein Ordnungsgeldverfahren gegen Schuhbeck eingeleitet. Im Sommer 2021 hatte Schuhbeck Insolvenz für mehrere seiner Unternehmen angemeldet, weil er angeblich keine
Corona-Hilfen erhalten hatte. Als Wiederholungstäter droht Schuhbeck nun wohl eine Strafe, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden könnte.