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Stadt Mannheim darf verurteiltem Sexualstraftäter Reisepass wegnehmen

Ein verurteilter Sexualstraftäter aus Baden-Württemberg ist vor dem Verwaltungsgericht im baden-württembergischen Karlsruhe mit einem Eilantrag gegen den Entzug seines Reisepasses gescheitert. Der Mann wurde 2019 wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs zu einer Haftstrafe verurteilt, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis habe er im November 2023 versucht, nach Thailand einzureisen.

Das Bundeskriminalamt hatte den Angaben zufolge aber eine Warnmeldung bei Interpol hinterlegt. Deshalb waren die thailändischen Behörden gewarnt und verhinderten die Einreise des Manns. Er habe zurückfliegen müssen. Am Flughafen Frankfurt am Main habe ihm die Bundespolizei eine Verfügung der Stadt Mannheim übergeben, mit der ihm der Reisepass entzogen worden sei. Die Stadt stützte sich dabei auf eine neue Vorschrift, die sexuelle Straftaten gegen Minderjährige im Ausland verhindern soll.  

Der Mann wandte sich mit einem Eilantrag gegen die Verfügung. Er gab an, dass er in Thailand nur eine Freundin besuchen und dann nach Kambodscha weiterreisen wollte. Dabei argumentierte er, dass er seine Strafe vollständig abgesessen habe und ohne Auflagen entlassen worden sei. Auch eine Führungsaufsicht sei nicht angeordnet worden.

Damit hatte er beim Karlsruher Verwaltungsgericht aber keinen Erfolg. Es lehnte den Eilantrag ab. Zur Begründung verwies es auf ein ärztliches Gutachten, dass während der Haft erstellt worden war. Demnach hatte der Mann mehrere Therapieversuche ohne Erfolg abgeschlossen. Er habe wenig Motivation für eine Therapie und keine Empathie für die Opfer gezeigt und sich nicht selbstkritisch mit seinen Taten auseinandergesetzt.

Auch das baden-württembergische Landeskriminalamt habe den Mann in einer umfangreichen Risikobewertung aus dem Jahr 2023 als besonders rückfallgefährdet eingeschätzt. Der Entzug des Reisepasses ziele auf die Verhinderung von Straftaten, erklärte das Gericht. Es handle sich nicht um eine weitere Strafe. Gegen die Entscheidung kann der Mann noch vor dem baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof vorgehen.

smb/cfm