91988:

Staatsanwaltschaft prüft Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung im Ahrtal

Behörden warnten oder evakuierten möglicherweise zu spät

Die Staatsanwaltschaft Koblenz prüft die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach der Unwetterkatastrophe im Ahrtal. Es gebe den Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung infolge möglicherweise unterlassener oder verspäteter Warnungen oder Evakuierungen, teilte die Behörde am Montag mit. In die Prüfung würden neben Presseberichten auch Feststellungen aus Todesermittlungsverfahren und weitere polizeiliche Hinweise einbezogen.

Es lägen inzwischen auch polizeiliche Erkenntnisse zum Tod von zwölf Menschen in einer Betreuungseinrichtung in Sinzig vor, hieß es weiter. Diese würden daraufhin ausgewertet, ob sich aus ihnen der Anfangsverdacht von Straftaten ergebe.

Nach den Unwettern und dem darauf folgenden Hochwasser in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Bayern Mitte Juli wurden inzwischen mehr als 180 Todesopfer registriert. Das rheinland-pfälzische Ahrtal war von der Katastrophe besonders betroffen. Am Wochenende berichtete die "Frankfurter Allgemeine Zeitung", dass der Landkreis Ahrweiler offensichtlich in der Nacht vor der Flutkatastrophe vom Landesumweltamt gewarnt worden sei, darauf aber nicht rechtzeitig reagiert habe.

by Bernd Lauter