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Sperrt uns die Kanzlerin weiter ein? “Epidemische”-Lage soll beibehalten werden – trotz positiver Zahlen – Kanzlerin Merkel bleibt skeptisch

Während alle Vorzeichen auf eine deutliche Entspannung in der Corona-Pandemie hindeuten, bleibt die Bundeskanzlerin Angela Merkel offenbar weiter skeptisch. Dies zeigt nun der neuste Vorschlag der Kanzlerin. Diese fordert, dass der Bund auch über Ende Juni hinaus weiterhin bestimmte Sonderbefugnisse erhält, um bei einem erneuten Anstieg der Infektionszahlen reagieren zu können.

Kanzlerin will “epidemische Lage” über Juni hinaus verlängern

Ende Juni geht die “epidemische Lage” eigentlich zu Ende. Doch offenbar will die deutsche Kanzlerin Angela Merkel die “epidemische Lage von nationaler Tragweite” über den 30. Juni hinaus weiter verlängern. Dies kündigte Regierungssprecher Steffen Seibert (60) am Freitag bei einer Pressekonferenz in Berlin auf Nachfrage an. Gleichzeitig betonte Seibert, dass diese Entscheidung allerdings dem Bundestag unterliege. Denn nur der Bundestag kann nach dem

Infektionsschutzgesetz die “epidemische Lage” feststellen und auch wieder aufheben. Ist die “epidemische Lage” festgestellt, kann der Bund auch ohne Zustimmung des Bundesrates Verordnungen erlassen, die der Bekämpfung der Pandemie dienen. Normalerweise müssen die Bundesländer den Verordnungen zustimmen. In der Beschreibung des Infektionsschutzgesetzes ist definiert, dass eine “epidemische Lage” vorliegt, “wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht”.

“Bundes-Notbremse” ist aktuell bis zum 30. Juni gültig

Die “epidemische Lage” endet dann, wenn der Bundestag sie nicht nach Ablauf von drei Monaten um einen weiteren Zeitraum verlängert.

Deshalb droht die “epidemische Lage” nun am 30. Juni auszulaufen. Zwischen SPD und Union besteht aber offenbar bereits eine Einigung eine Verlängerung anzustreben. Ebenfalls Ende Juni läuft die sogenannte “Bundes-Notbremse” aus. Diese hat mit dieser Entscheidung allerdings nichts zutun, da sie erst nachträglich in das Infektionsschutzgesetz eingefügt wurde. Mit der “Bundes-Notbremse” können konkrete Maßnahmen auf Kreiseben ergriffen werden, falls die Infektionszahlen vorgelegte Grenzwerte überschreiten. Zu den Maßnahmen zählen unter anderem Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren sowie Vorgaben für die Schließung von Schulen, Geschäften und Freizeiteinrichtungen.

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