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Spektakuläres Wiederaufnahmeverfahren in Fall von Badewannenmord in München

Vor dem Landgericht München I hat am Mittwoch das spektakuläre Wiederaufnahmeverfahren in einem als Badewannenmord bekannt gewordenen Todesfall einer 87 Jahre alten Frau aus dem Jahr 2008 begonnen. Vor Gericht steht der 62 Jahre alte Hausmeister Manfred G., der in der Sache rechtskräftig wegen Mordes verurteilt wurde sowie 13 Jahre und sechs Monate im Gefängnis saß.

G. hatte einen Mord immer bestritten. Erst zwei nach jahrelanger Haft entstandene neue Gutachten wiesen darauf hin, dass der Ertrinkungstod der Seniorin ein Unfall gewesen sein kann. G. ist seit August vergangenen Jahres wieder frei. Das Landgericht muss den Fall komplett neu aufrollen. Sollte G. am Ende freigesprochen werden, hat er Anspruch auf Entschädigung.

Das Wiederaufnahmeverfahren begann mit der Verlesung der Anklage aus dem ersten Prozess im Jahr 2009. Damals hatte die Staatsanwaltschaft G. vorgeworfen, während eines Krankenhausaufenthalts 8000 Euro Bargeld aus der Geldkassette der von ihm betreuten 87-Jährigen gestohlen zu haben. Als diese nach der Rückkehr aus dem Krankenhaus das Fehlen des Gelds bemerkt habe, habe G. die Frau bewusstlos geschlagen und dann in der Badewanne ertränkt.

Der vermeintliche Gelddiebstahl wurde bereits im 2009 beendeten ursprünglichen Verfahren widerlegt, G. wurde dennoch wegen Mordes verurteilt. Obwohl der Bundesgerichtshof das erste Mordurteil aufhob, verurteilte auch eine zweite Kammer G. wegen Mordes - dieses Urteil wurde rechtskräftig. Hauptgrund war, dass Gutachter einen Unfall als Ursache für das Ertrinken der 87-Jährigen ausgeschlossen hatten.

Zwei neue Gutachten halten nun aber einen Unfall für möglich und ergaben außerdem einen anderen Todeszeitpunkt. G. wurde daraufhin im August vergangenen Jahres aus dem Gefängnis entlassen.

ran/cfm