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Sonderrechte für geimpfte Personen? Reisen, Konzerte, Restaurants – Angela Merkel prüft die Möglichkeiten

Seitdem in Deutschland die Impfungen gegen das heimtückische Coronavirus begonnen haben, wird darüber diskutiert, ob geimpfte Personen Vorteile gegenüber den Personen haben sollten, die noch nicht geimpft wurden. Denn spätestens wenn im Sommer genügend Impfstoff zur Verfügung steht, wird es zu dieser Debatte kommen. Nun hat sich Kanzlerin Angela Merkel in einem Interview zum Thema geäussert und dafür gesorgt, dass erneut eine Diskussion zu diesem Thema entflammt ist.

Sonderrechte für geimpfte Personen? – Merkel hält Bevorzugung für möglich

Nach einem Interview mit Kanzlerin Angela Merkel ist die Diskussion um “Sonderrechte für Geimpfte“, also die langsame Rückkehr von Freiheits- und Grundrechten an Bürger, nachdem diese gegen das Corona-Virus immun sind, erneut entfacht. Auslöser der Diskussion war ein Fernsehinterview von Bundeskanzlerin Angela Merkel. Dies hatte nämlich zu verstehen gegeben, dass eine Bevorzugung von geimpften Menschen durchaus möglich sei, wenn genügend Impfstoff für alle Bürger zur Verfügung stehe. “Dann muss man vielleicht schon solche Unterschiede machen und sagen, wer das nicht möchte, kann auch bestimmte Dinge nicht machen“, erklärte Merkel bei der ARD.

Bis jedoch nicht ausreichend Impfstoff vorhanden ist, sei es nicht möglich, ungeimpfte Menschen anders zu behandeln.

So werden die Öffnungen nach der Pandemie geplant

Schon bald soll sich die Situtation durch die Impfungen deutlich verbessern. Werden dann wieder Besuchen in Gatsstätten und Kneipen möglich sein? “Geimpfte werden hoffentlich im Laufe des Sommers ihre Freiheiten und Grundrechte zurückbekommen“, hofft Ingrid Hartges, die Chefin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes. Besonders wichtig sei es nach Hartges Meinung, “dass alle impfwilligen Menschen auch möglichst bald die Möglichkeit dazu haben. Erst wenn eine relevante Impfquote erreicht ist, die auch Jüngere erfasst, ist es sinnvoll für Gastronomen und Hoteliers, etwa den Zugang zu Veranstaltungen nur Geimpften zu gewähren“, erklärte Hartges, die die Auffassung vertritt, dass die letzte Entscheidung darüber allerdings jedem Gastgeber selbst freistehe. Hartges fordert bereits juristische Klarheit, ob Gastronomen und Hoteliers die Vorlage des Impfausweises verlangen könnten.

Konzerte und Live-Veranstaltungen besuchen

Veranstalter von Großveranstalter und auch Ticket-Gigant Eventim wollen so schnell wie möglich wieder mit Konzerten und Veranstaltungen beginne. Doch zunächst soll der Besuch von Konzerten und Veranstaltungen nur für geimpfte Menschen möglich sein. Dies bestätigte Eventim-Chef Klaus-Peter Schulenberg (68) gegenüber der “Wirtschaftswoche”: “Wenn es genug Impfstoff gibt und jeder sich impfen lassen kann, dann sollten privatwirtschaftliche Veranstalter auch die Möglichkeit haben, eine Impfung zur Zugangsvoraussetzung für Veranstaltungen zu machen.“ Diese bedeutet also im Klartext, dass Veranstalter, die ihre Tickets über Eventim verkaufen, selbst entscheiden können, ob die Vorlage eines Impfnachweises beim Kauf der Tickets erfolgen soll. Ähnlich sieht es in der Bundesliga aus. Dort hat sich der erste Vereinsboss bereits dafür ausgesprochen geimpfte Menschen wieder ins Stadion zu lassen. “Ich denke, dass Geimpfte wieder ins Stadion gelassen werden können, wenn von ihnen nachweislich kein Ansteckungsrisiko ausgeht“, mutmasst Jan Lehmann (50), der Finanzvorstand von Mainz 05, bei der SPORT BILD.

Urlaubsreisen wieder möglich?

Auch das Thema Urlaubsreisen wird kontrovers diskutiert. “Für Geimpfte, wenn sie andere nicht mehr anstecken können, müssen die Grundrechte wieder gelten. Das hat nichts mit Privilegien zu tun. Es ist nicht nachvollziehbar, die Grundrechte dann noch einzuschränken“, urteilt Norbert Kunz, Geschäftsführer des Tourismusverbandes. “Damit Tourismus aber wieder möglich wird, brauchen wir im ersten Schritt stabil niedrige Inzidenzwerte unter 50. Wenn das geschafft ist, erreichen wir mit der vom Deutschen Tourismusverband vorgeschlagenen 4-Säulen-Strategie: Impfen, Testen, Kontaktnachverfolgung sowie umfangreichen Schutz- und Hygienemaßnahmen, dass sicheres Reisen wieder möglich ist“, zeichnet Kunz einen nachvollziebaren Fahrplan zurück zur Normalität.

Wie ist die Rechtslage für „Sonderrechte“

Vor Problemen bei der Auslegung der Regeln warnt hingegen

Prof. Dr. Uwe Schlegel, Rechtsanwalt bei der ETL Rechtsanwälte GmbH. “Augenblicklich wird viel über Sonderrechte für Geimpfte diskutiert. Aus der Politik kommen widersprüchliche Aussagen. Dabei wird übersehen, dass es eine Besserstellung für Geimpfte rechtlich gar nicht gibt! Wenn jemand geimpft wurde und medizinisch feststeht, dass er das Virus nicht mehr auf andere Menschen übertragen kann, stehen dem Geimpften alle Rechte zu, die er schon vor der Pandemie genossen hat“, argumentiert Schlegel. Allerdings könnten Veranstalter, Geschäfte oder Restaurants die Vorlage eines Impfausweises verlangen und den Zutritt bei Nichtvorlage des Dokuments verweigern. Generell ist es noch ein wenig früh um über die genaue Regelung zu diskutieren. Sobald allerdings genügend Impfstoff vorhanden ist, dürfte diese Situation wieder hochkochen. Durch die Bank sind die Meinungen auch in der Politik gespalten. Dort will man auf der einen Seite keinen Impfzwang bei den Menschen auslösen, muss auf der anderen Seite aber akzeptieren, dass jede nicht geimpfte Person ein Risiko darstellt, bis eine Herdenimmunität erreicht ist.

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