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Sollte R. Kelly bei Angriff im Gefängnis erstochen werden?

Das behauptet sein Anwalt

Wahre Sorge um sein Leben oder ein verzweifelter Versuch, um aus dem Gefängnis zu kommen? Vergangene Woche wurde Sänger R. Kelly (53), der seit 2019 unter anderem wegen des Verdachts des Missbrauchs von Minderjährigen in Untersuchungshaft sitzt, von einem Zellengenossen attackiert. Wurde zunächst noch davon berichtet, dass der Übergriff nur kurz andauerte und Kelly keine schweren Verletzungen davontrug, zeichnet dessen Anwalt laut “Page Six” nun ein anderes Bild.

Demnach habe der Angreifer “wiederholt auf [Kellys] Kopf gestampft”, so Anwalt Steven Greenberg. Außerdem sei der Insasse mit einem Stift bewaffnet gewesen, mit dem er Kelly schwere Verletzungen zufügen wollte, heißt es weiter. Es sei lediglich dem Eingreifen von anderen Zellengenossen zu verdanken, dass er Kelly nicht “erstechen” konnte, so Greenberg. Er fordere laut des Berichts daher, dass sein Mandant auf Kaution freigelassen wird, da dessen Sicherheit nicht garantiert sei.

R. Kelly befinde sich inzwischen in Einzelhaft, um ihn vor ähnlichen Angriffen zu schützen. Der Vorfall habe sich zugetragen, weil der Angreifer wütend darüber war, dass aufgrund protestierender Anhänger Kellys das Gefängnis angeblich abgeriegelt wurde. “Diese unnötigen Abriegelungen haben dazu beigetragen, für Anfeindungen gegen Herrn Kelly zu sorgen”, sagt Anwalt Greenberg. Er habe daher einen erneuten Antrag gestellt, dass der Sänger die Zeit bis zu seinem Prozessbeginn außerhalb des Gefängnisses verbringen darf und stattdessen über eine elektronische Fußfessel überwacht werden soll. Das zuständige Gericht habe sich zu diesem Gesuch noch nicht geäußert.

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