Der Streamingdienst Disney+ verspricht Unterhaltung für Kinder und die ganze Familie. Auf der Plattform finden sich unter anderem mit Serien wie "The Walking Dead" oder Filmen wie "Deadpool" aber auch Inhalte, die für die Kleinen überhaupt nicht geeignet sind. Um zu verhindern, dass die eigenen Kids Zugriff auf ein derartiges Angebot haben, wenn man gerade mal nicht mit dabei ist, können Eltern eine Kindersicherung einrichten.
Es gibt zwei Möglichkeiten, um den Zugriff auf Inhalte einzuschränken. Nach dem Einloggen erhalten Nutzer eine Übersicht über die eingerichteten Profile eines Accounts. Hier können auch bestehende Profile bearbeitet oder neue hinzugefügt werden. Beim Erstellen muss zunächst ein Avatar gewählt werden. Dann können User einen Profilnamen vergeben und auch ein Häkchen bei "Kinderprofil" setzen. Kinderprofile sind von Haus aus in ihrem Funktionsumfang eingeschränkt, bieten nur Inhalte für jüngere Zielgruppen und eine angepasste Benutzeroberfläche.
In den Einstellungen können Eltern für ein Kinderprofil zusätzlich unter "Kindersicherung - Profilwechsel" festlegen, dass sehr junge Familienmitglieder bestenfalls auch nur auf ihrem Profil bleiben. Wollen sie ein Profil wechseln, bekommen sie vier zufällig generierte, ausgeschriebene Zahlen angezeigt, die sie in Ziffernform eingeben müssen, um ihren Kinderbereich verlassen zu können. Diese Einschränkung ist für ältere Kinder natürlich leicht zu umgehen. Daher sollten uneingeschränkte Profile mit einer vierstelligen PIN geschützt werden, die nur die Eltern kennen. Um Änderungen an derartigen Einstellungen vornehmen zu können, müssen Nutzer ihr Account-Passwort bereit halten.
Bei herkömmlichen Konten lässt sich in den Einstellungen zudem eine Altersfreigabe einrichten. Ist ein Profil etwa nur für die Nutzung durch den siebenjährigen Sohn vorgesehen, bietet es sich an, nur eine Freigabe für Titel ab sechs Jahren oder darunter zu erteilen. Die Teenager-Tochter bekommt hingegen vielleicht ein Profil mit einer Freigabe für Inhalte bis 16 Jahren. Geboten wird die gängige Abstufung an Altersfreigaben: 0 Jahre, 6 Jahre, 12 Jahre, 16 Jahre und 18 Jahre.