Blutiges Ende einer Geiselnahme im Gefängnis: Spezialkräfte der Polizei haben am Freitag in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Münster einen 40-jährigen Häftling erschossen, der eine 29-jährige Angestellte als Geisel genommen und mit einem aus einer Rasierklinge gefertigten Gegenstand bedroht hatte. Die Geisel konnte bei dem Zugriff mit leichten Verletzungen am Hals befreit werden, wie Staatsanwaltschaft und Polizei in Münster mitteilten.
Der Gefängnisinsasse hatte die Angestellte demnach am Freitagmorgen gegen 06.20 Uhr in seine Gewalt gebracht. Dabei forderte der 40-Jährige einen Hubschrauber, um aus der JVA zu fliehen. Die Polizei zog Spezialeinheiten hinzu und nahm Kontakt mit dem Täter auf. Trotz intensiver Kommunikationsversuche gelang es nach Angaben der Behörden aber nicht, den 40-Jährigen von der Bedrohung der Frau abzubringen.
Bei den Verhandlungsversuchen bedrohte der Täter demnach wiederholt seine Geisel mit dem gefährlichen Gegenstand auch am Hals und kündigte an, sie zu töten. Laut Polizei machte er dabei einen "psychisch unberechenbaren Eindruck".
"Aufgrund der lebensgefährlichen Situation für die Geisel erfolgte gegen 09.20 Uhr der Zugriff durch Kräfte der Spezialeinheiten", berichteten Staatsanwaltschaft und Polizei. Die Beamten schossen auf den Geiselnehmer, der noch vor Ort seinen Verletzungen erlag. Der Täter verbüßte den Angaben zufolge eine viermonatige Haftstrafe wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte verbüßt, die am 10. November geendet wäre.
Die Polizei richtete aus Neutralitätsgründen eine Ermittlungskommission beim Polizeipräsidium Dortmund ein, um die näheren Umstände des Zugriffs zu klären.
Die SPD-Opposition im Düsseldorfer Landtag griff im Zusammenhang mit der Geiselnahme den Landesjustizminister Peter Biesenbach (CDU) wegen dessen Informationspolitik scharf an. Biesenbach habe "nicht einmal das Parlament über den Vorfall informiert, geschweige denn die Öffentlichkeit. Das war die Polizei", erklärte die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Sonja Bongers.
Zu klären sei, warum der Inhaftierte eine Geisel genommen habe, wenn seine Entlassung in Kürze bevorstand und ob der Mann etwa psychisch krank gewesen sei. "Dann stellt sich allerdings die Frage, warum er Rasierklingen ausgehändigt bekommen hat", erklärte Bongers.
by Ina FASSBENDER