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Sein Geld wurde ihm zugesprochen – doch er sieht davon keinen Cent!

Schlagersänger Michael Wendler gewinnt Prozess um Urheberschaft von 176 seiner Lieder

Schlagersänger Michael Wendler (51) hat den Prozess mit der Musik-Verwertungsgesellschaft GEMA um die Urheberschaft von 176 seiner Lieder gewonnen. Der Gerichtsstreit zog sich über vier Jahre hin.

Gericht entscheidet: Wendler ist alleiniger Urheber

Gerichts-Sprecherin Anne Pietzcker zu BILD: „Das Kammergericht hat mit seinem Urteil festgestellt, dass der Kläger als alleiniger Urheber der verfahrensgegenständlichen 176 Songs anzusehen ist.“

GEMA fror Tantiemen ein

Die GEMA hatte 42 825,60 Euro an Tantiemen für die 176 Lieder eingefroren, nachdem nicht klar war, ob der Wendler oder seine Ex-Frau Claudia Norberg (52) die betroffenen Songs geschrieben hatte.

Verwirrung um Urheberschaft

Und das kam so: Während Wendlers Insolvenzzeit hatte seine Ex-Frau bei der GEMA angegeben, die Verfasserin der 176 Titel zu sein. Vermutlich, um die Tantiemen dafür nicht in Wendlers Insolvenzmasse einfließen zu lassen. Als später ihre Firma aufgelöst und Claudia Norberg insolvent wurde, behauptete Michael Wendler plötzlich, dass er seine Hits doch selbst geschrieben habe. Auch hier lag zu vermuten, dass die Wendlers so umgehen wollten, dass die Tantiemen für die Songs in die Insolvenzmasse von Claudia Norberg einfließen und an ihre Gläubiger ausgezahlt werden müssen.

GEMA stoppt Tantiemen

Der GEMA kam das Hin und Her höchst seltsam vor. Deshalb stoppte die Gesellschaft die Tantiemen für die Songs und ließ die Frage nach der Urheberschaft gerichtlich klären. Was jetzt zugunsten von Michael Wendler entschieden wurde.

Sieg für Wendler

Wendler feiert seinen Sieg auf Social Media gewohnt großspurig: „Man wollte mir 176 Songs von meinen ca. 500 selbst komponierten und getexteten Titeln stehlen, darunter ,Sie liebt den DJ‘ (…) Ich bekomme nun alle Rechte zurück und die GEMA München muss die Kontosperre aufheben und die einbehaltenen Gelder auszahlen.“

Gelder gehen an das Finanzamt

Die Auszahlung der 42 825,60 EUR nebst Zinsen gehen allerdings nicht an den Wendler selbst, sondern direkt an das Finanzamt, wo der Sänger mit rund einer Million Euro Schulden in der Kreide steht. Richterin Anne Pietzcker: „Die Forderungen waren gepfändet und sind daher an das Finanzamt und nicht an den Kläger zu leisten.“

Kläger trägt Großteil der Kosten

Zudem widerspricht Richterin Anne Pietzcker dem Wendler in einem anderen, wichtigen Detail: „Das Gericht hat nicht darüber entschieden, dass die Beklagte künftig die Kontosperre aufheben muss, sondern nur darüber, dass die Beklagte die Zahlungen für die 176 Titel an das Finanzamt zu leisten hat.“

Hohe Kosten für Wendler

Wieviel das inklusive der Zinsen sein wird? Der Wendler greift in seiner Aussage wie immer hoch. Er spricht von einer „voraussichtlich sechsstelligen Summe“. Allerdings gehen von der Summe auch Beträge ab. Richterin Anne Pietzcker: „Der Kläger hat den Großteil der Kosten zu tragen.“

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