In einem Prozess um den sexuellen Missbrauch eines Mädchens hat das Schweriner Landgericht am Freitag gegen drei Angeklagte lange Haftstrafen verhängt. Einen 39-jährigen Mann aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim verurteilte es zu zehn Jahren Gefängnis. Seine 35-jährige Ehefrau soll für sechs Jahre und drei Monate in Haft. Die 37-jährige Mutter des Kindes verurteilte das Gericht zu neun Jahren und drei Monaten Gefängnis.
Die Strafkammer sprach sie des schweren sexuellen Kindesmissbrauchs, der Vergewaltigung und der Herstellung von Kinderpornografie in insgesamt 46 Fällen schuldig. Das betroffene Mädchen war elf Jahre alt, als die Taten begannen.
Der Vorsitzende Richter sagte, der Fall habe bei der Strafkammer Entsetzen ausgelöst "wegen des perfiden und erlogenen Systems", das der Angeklagte aufgebaut habe, und wegen der "grenzenlosen Naivität" der beiden Frauen.
Der Angeklagte tischte seit Januar 2021 den beiden Frauen und letztlich auch dem Mädchen eine Legende auf, laut der er von einer japanischen Mafia bedroht werde: Falls er keine Kinderpornos schicke, würden er, Verwandte oder Freunde von ihm getötet. Er gaukelte ihnen auch vor, dass er nachts gegen diese "Gegner" kämpfen müsse.
Die Mutter wohnte zeitweise mit ihren Kindern bei dem angeklagten Ehepaar. Die Frauen bereiteten das Mädchen auf den Missbrauch vor, führten es dem Mann zu, gaben Anweisungen und missbrauchten es auch selbst.
Zweimal musste das Mädchen in einen dunklen Keller gehen, wo der Angeklagte sich an ihr verging. In zwei Fällen wurde auch ein knapp zweijähriges weiteres Kind der Mutter in den Missbrauch einbezogen. Die Anweisungen von den angeblichen "Gegnern" zu den Taten kamen von der Handynummer des Angeklagten, dorthin schickten die Frauen auch die geforderten Video-Aufnahmen.
Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer darauf aufmerksam gemacht, dass im Prozess offenbar nur "die Spitze des Eisbergs" der tatsächlichen Taten verhandelt wurde. Wahrscheinlich sei das Kind bis zur Verhaftung der Angeklagten im Juli 2022 fast täglich missbraucht wurden.
Die verhängten Strafen für den Ehemann und die Mutter lagen in dem Rahmen, den die Prozessbeteiligten zu Beginn ausgehandelt hatten, um dem betroffenen Mädchen durch Geständnisse eine erneute Vernehmung vor Gericht zu ersparen. Der Ehefrau billigte das Gericht eine eingeschränkte Schuldfähigkeit zu. Deshalb wich es mit der verhängten Strafe um knapp zwei Jahre vom vorgegebenen Rahmen ab.
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