Unerwartete Wendung im Fall der versuchten Erpressung der Familie von Ex-Formel-1-Weltmeister Michael Schumacher (55): Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob eine frühere Krankenschwester, die bisher nicht in den Fall verwickelt war, Daten von Schumacher gestohlen hat. Hintergrund sind die Aussagen des Hauptangeklagten Yilmaz T. (53). Hier alles, was bisher bekannt ist:
Am Dienstag begann der Prozess gegen Yilmaz T., seinen Sohn Daniel L. (30) und den ehemaligen Sicherheitsexperten der Familie Schumacher, Markus F. (53). T. berichtete, dass er von Markus F. eine Festplatte erhalten habe, auf der Fotos von Schumachers Gesundheitszustand sowie seine digitale Krankenakte gespeichert gewesen seien. Diese Festplatte sei mittlerweile verschwunden. T. gab an, dass Markus F. ihm gegenüber behauptet habe, eine Krankenschwester habe ihm die Festplatte übergeben. Diese Krankenschwester habe ihren Job verloren und sei in finanzielle Not geraten. Laut BILD-Informationen prüften die Ermittler bereits vor dem Prozess, ob gegen die Krankenschwester ein Tatverdacht bestehe, der sich jedoch zunächst nicht erhärtete. Im Gericht sagte Yilmaz T. jedoch, dass das Ziel gewesen sei, die Daten zu dritt zu teilen: einen Teil für die Krankenschwester, einen für sich selbst und einen für den angeklagten Sicherheitsexperten. Was hat die Krankenschwester damit zu tun? Hier mehr:
„Die Staatsanwaltschaft prüft nun die im Prozess erhobenen Vorwürfe gegen eine ehemalige Krankenschwester der Familie Schumacher“, erklärte Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert, Sprecher der Wuppertaler Staatsanwaltschaft, gegenüber BILD. Schumi-Managerin Sabine Kehm (60) sagte während des Prozesses, dass sie schon bald nach dem Erpresser-Anruf die Krankenschwester verdächtigt habe. "Ihr wurde wegen Problemen mit der Pflegeleistung gekündigt“, so Kehm. Die Pflegekraft habe das Team im Herbst 2020 verlassen. Kehm erklärte auch, dass sie die Krankenschwester häufig zusammen mit dem Sicherheitsexperten F. gesehen habe, wobei die beiden einen vertrauten Eindruck machten. Zudem bestätigte sie, dass nur das Pflegepersonal und autorisierte Personen Zugang zu dem passwortgeschützten Pflegecomputer von Schumacher hatten, der nicht mit dem Internet verbunden war.
Die Krankenschwester, die derzeit in der Schweiz lebt, war als Zeugin für den ersten Verhandlungstag geladen, erschien jedoch unerwartet nicht vor Gericht. Die Gründe für ihr Fernbleiben sind bisher unklar. Der Prozess gegen die Angeklagten wird am 23. Dezember fortgesetzt. Ob die Krankenschwester dann erneut als Zeugin geladen wird oder möglicherweise als Beschuldigte gilt, bleibt abzuwarten.