Nach langen Diskussionen haben sich die Fraktionen der Union und der SPD auf die genaue Umsetzung der Corona-Notbremse geeinigt. Wie es scheint soll die Änderung des Infektionsschutzgesetzes nun doch hinsichtlich der Regeln für die nächtliche Ausgangssperre gelockert werden. Dafür müssen allerdings die Schule bereits früher zurück in den Heimunterricht.
Die geplanten Ausgangsbeschränkungen sollen nun zwischen 22 Uhr am Abend und 5 Uhr am Morgen gelten. Allerdinngs ist es bis Mitternacht erlaubt zu joggen oder einen nächtlichen Spaziergang zu machen. Ab Mitternacht herrscht dann aber bis um 5 Uhr absolute Ausgangssperre. Eigentlich wollte die Kanzlerin eine Ausgangssperre ab 21 Uhr ohne Ausnahmen für Spaziergänger und Jogger durchsetzen. Damit kommt nun also eine “Light”-Version der Ausgangsbeschränkung. Zudem einigte man sich darauf, dass die Abholung von Bestellungen im Einzelhandel auch weiterhin ermöglicht wird. Bei den Schulen wurde der Inzidenzwert für die Schließungen auf 165 nach unten korrigiert. Ursprünglich sollte diese Maßnahme erst bei Inzidenzwerten von 200 greifen. Kinder von bis zu 14 Jahren sollen auch zukünftige Gruppensport betreiben dürfen. Arbeitgeber müssen für die Mitarbeiter, die zur Arbeit im Unternehmen erscheinen, mindestens 2 Corona-Tests pro Woche ermöglichen. Ausgenommen von dieser Regelung bleiben die Angestellten die im Homeoffice arbeiten. Die neuen Regeln sollen vorerst bis zum 30. Juni 2021 befristet sein.
Von Seiten des Kanzleramtes rechnet man noch in dieser Woche mit der Umsetzung der neuen Vorgaben. Bereits am Mittwoch soll der Bundestag den jetzt beschlossenen Änderung zur Eindämmung der Pandemie zustimmen. Dann wäre eine einheitliche Regelung der Pandemie-Maßnahmen überall dort möglich, wo die Inzidenzwerte sich über dem Grenzwert von 100 bewegen. Am Donnerstag soll dann auch der Bundesrat dieser Regelung zustimmen und so dann diese Änderungen endgültig möglich machen.