Bilal A. (19) sitzt auf der Anklagebank des Landgerichts Erfurt und betont seine Unschuld mit ruhiger Stimme: „Der Akt war einvernehmlich. Sie äußerte den Wunsch, meine Kinder zu haben. Ich schwöre, ich habe niemandem Schaden zugefügt.“ Das betroffene Mädchen war jedoch erst zwölf Jahre alt. Der Richter glaubt dem Angeklagten nicht. Wird er auch beschuldigt, eine Frau in der Flüchtlingsunterkunft vergewaltigt zu haben?
„Falls Ihre Schilderungen der Wahrheit entsprechen, hätten zwei Frauen, die einander nicht kennen, völlig unabhängig Falschaussagen bei der Polizei abgegeben. Warum sollten sie solche Geschichten erfinden?“, so der Vorsitzende Richter. Der Angeklagte, ein syrischer Flüchtling, der vor zwei Jahren nach Deutschland kam, sieht sich schweren Vorwürfen der Staatsanwaltschaft gegenüber, darunter schwerer sexueller Kindesmissbrauch, Raub, Körperverletzung und Freiheitsberaubung. Bei einer Verurteilung steht ihm eine Mindeststrafe von fünf Jahren bevor.
Es wird behauptet, der Angeklagte habe in der Flüchtlingsunterkunft in Erfurt am Wiesenhügel eine Ukrainerin vergewaltigt. Von Oktober bis Dezember 2022 soll Bilal A. die damals erst zwölfjährige Schülerin Laura B. (Name geändert) mehrfach stundenlang in ihrer Mutterwohnung eingeschlossen und mit einem Klappmesser bedroht, geschlagen, getreten und vergewaltigt haben. „Der Angeklagte ignorierte ihre Ablehnung und Schmerzen“, lautet die Anklage der Staatsanwaltschaft. Der Richter betonte, dass das Opfer aufgrund seines äußeren Erscheinungsbildes „klar ein Kind war“.
Bei seiner Festnahme im Januar soll der Angeklagte mehrere Polizeibeamte bespuckt und mit den Worten „Ich werde eure Mutter vergewaltigen“ beleidigt haben. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft.