Wie aus den Kreisen der Bundesregierung zuletzt verlautete, soll es wiohl schon bald Lockerungen der Corona-Maßnahmen für Geimpfte und Genesene geben. Im Justizministerium existiert bereits ein Verordnungsentwurf, der für diese Personen keine Ausgangssperren oder Kontaktbeschränkungen mehr vorsieht.
Schon seit mehreren Tagen wird in den Kreisen der Bundesregierung darüber diskutiert, welche Maßnahmen für Geimpfte und Genesene in der Corona-Pandemie gelockert werden können. Zuletzt waren bereits einige Eckpunkte bekannt geworden, die die Bundesregierung in dieser Hinsicht plant. Auf Basis dieser Eckpunkt hat das deutsche Justizministerium nun eine entsprechende Verordnung ausgearbeitet, in denen diese Punkte festgehalten werden. Dem Fernsehsender ARD soll der Entwurf nun bereits vorliegen. Geimpfte und Genesene sollen ab den Einführung der Verordnung negativ auf das Virus getesteten Personen gleichgestellt werden. Dies solle dann bei körpernahen Dienstleistungen oder beim Terminshopping angewendet werden. Zudem sollen die in den Gebieten mit hohen Inzidenzen verhängten Ausgangssperren für diese Menschen ebenfalls keine Gültigkeit haben. Sobald die Verordnung in Kraft tritt brauchen Geimpfte und Genesene also keinen trifftigen Grund mehr, um sich in der Nacht auf der Straße aufzuhalten.
Ein weiterer Punkt in der Verordnung sieht vor, dass Geimpfte und Genesene zukünftig keine Beschränkung mehr bei privaten Treffen beachten müssen. So können auch private Zusammentreffen im größeren Kreis wieder möglich werden. Dazu müssen allerdings alle teilnehmenden Personen immunisiert sein. Wenn sich die Geimpften jedoch mit ungeimpften Personen treffen, dann würden sie nicht als weitere Person gelten und könnten zur maximal erlaubten Personenzahl hinzugefügt werden. Geimpfte Lehrkräfte und Schüler sollen bei Wechsel- und Präsenzunterricht von der Testpflicht befreit werden. Änderungen hinsichtlich der Abstandsregeln und der Maskenpflicht sind vorerst nicht vorgesehen. Außerdem sollen sämtliche Lockerungen nicht gelten, wenn geimpfte oder genesene Personen erneut Symptome einer Covid-19-Erkrankung aufweisen. Als “immunisiert” gelten geimpfte Personen, wenn mindestens 14 Tage nach der “letzten erforderliche Einzelimpfung” vergangen sind. Genesene Personen müssen einen PCR-Test vorlegen, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt.
In den nächsten Tagen soll die Verordnung nun bei sogenannten Ressortabstimmung zwischen den Ministerien diskutiert werden. Doch nach Möglichkeit soll der Entwurf vielleicht schon nächste Woche im Kabinett eingebracht werden. Danach müssten dann Bundestag und Bundesrat zustimmen. Ministerpräsident Rainer Haseloff, der aktuell dem Bundesrat als Präsident vorsteht, hat bereits angekündigt den Entwurf der Verodnung im Parallelverfahren zu behandeln. Damit könnte die Zulassung deutlich beschleunigt werden. Im besten Fall könnte die Verordnung bereits Ende der kommenden Woche gültig sein. Gesundheitsminister Jens Spahn erwartet zwar eine intensive Debatte, glaubt aber, dass es trotzdem schnell zu einer Entscheidung kommen könnte.