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Schock! Corona-Impfpflicht beschlossen? Regierung disskutiert offene Fragen rund um das Coronavirus

Die Forschung der Wissenschaftler bei der weltweiten Suche nach einem Impfstoff gegen das gefährliche und ansteckende Coronavirus geht unverändert weiter. Doch nicht alle Menschen warten auf den neuen Impstoff, denn in sozialen Netzwerken werden auch Verschwörungstheorien gestreut, die eine angebliche Impfpflicht betreffen. Besteht für alle Bundebürger die Pflicht sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen, wenn der Impstoff endlich entwickelt wurde?

Verschwörungstheorie oder Wahrheit? Muss jeder Deutsche sich impfen lassen?

Bisher ist diese Frage relativ einfach zu beantworten. Denn eine Pflicht sich bei erfolgreicher Entwicklung eines Impfstoffes gegen das Coronavirus impfen zu lassen, gibt es bisher nicht. Zuletzt hatte Kanzleramtschef Helge Braun dies explizit noch einmal bestätigt. Braun vertritt die Meinung, dass es ein gute Sache sei, wenn sich möglichst viele Leute impfen würden, doch die Entscheidung müsse jeder Bundesbürger selbst treffen. Diese Meinung wiederholte der CDU-Politiker am Samstag gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe. “Wer das nicht will, muss das Risiko einer Infektion selbst tragen”, stellt Braun klar. Nach Einschätzung des Kanzleramtschefs werde die breite Bevölkerung etwa Anfang bis Mitte des nächsten Jahres die Möglichkeit bekommen sich gegen das Corionavirus impfen zu lassen. Nach den Impfungen sei eine Rückkehr zum normalen Leben endgültig wieder machbar.

Bundestag verabschiedet Reform des Infektionsschutzgesetzes

Die Diskussion um die Impfpflicht war durch die am 14. Mai vom Bundestag verabschiedete Reform des Infektionsschutzgesetzes entstanden. Doch auch das Infektionsschutzgesetz spricht nicht von einer Impfpflicht, sondern fordert diese nur in enge rechtliche Grenzen. Eine Pflicht zur Impfung könne von der Bundesregierung demzufolge nur mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen werden. Dazu müssten Bund und Ländern gemeinsam diesen Beschluss “für bedrohte Teile der Bevölkerung” treffen, wie es in Paragraf 20, Absatz 6 heißt. Bei diesem Paragraf handelt es sich aber um ein bereits seit 2001 verankerten Teil des Gesetzes.

Verpflichtende Impfungen sind in Deutschland schwer möglich

Besonders der 2. Artikel des deutschen Grundgesetzes steht einer Impfpflicht entgegen, denn dort steht geschrieben: “Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.” Um eine Corona-Impfpflicht durchzusetzen, wäre also ein sehr langer Rechtsweg notwendig, der sich über mehrere Jahre hinziehen könnte. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages war schon 2016 zur Auffassung gelangt, dass ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit nur im Seuchenfall

“verfassungsrechtlich gerechtfertigt erscheinen” könne. Bisher ist in dem Maßnahmenpaket für die Eindämmung der Corona-Pandemie keine Impfpflicht vorgeschrieben.

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