Im Streit um die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema Linksextremismus im Landtag von Sachsen-Anhalt hat die AfD eine juristische Niederlage erlitten. Das Landesverfassungsgericht in Dessau wies am Dienstag eine Klage der AfD-Landtagsfraktion gegen den Landtag zurück. Die Richter sehen die verfassungsmäßigen Rechte der AfD durch die Entscheidung des Parlaments nicht verletzt.
Der Landtag habe die Einsetzung des Untersuchungsausschusses zu Recht abgelehnt und die Antragsteller hierdurch nicht in ihrem in der Landesverfassung verankerten Recht verletzt. Der von der AfD beantragte Untersuchungsausschuss überschreite in wesentlichen Teilen die verfassungsgemäßen Aufgaben des Landtags und würde entgegen dem Grundsatz der Gewaltenteilung Aufgaben der ausführenden Gewalt, insbesondere der Verfassungsschutzbehörde, sowie Aufgaben der Rechtsprechung übernehmen, urteilten die Richter.
Der Untersuchungsauftrag widerspreche zudem dem Grundgedanken eines demokratischen Rechtsstaats, weil er dem Parlament ermöglichen würde, die Arbeit politischer Parteien zu kontrollieren und damit potenziell deren Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volks zu beeinflussen. Darüber hinaus seien parlamentarische Untersuchungen, die unmittelbar auf Ermittlungen über die Entfaltung grundrechtlicher Freiheit durch Einzelpersonen und privatrechtliche Personenvereinigungen zielten, grundsätzlich nicht zulässig.
Die AfD hatte sich auf Artikel 54 der Landesverfassung berufen, wonach der Landtag das Recht und auf Antrag von mindestens einem Viertel seiner Mitglieder auch die Pflicht hat, Untersuchungsausschüsse einzusetzen. Der frühere AfD-Fraktionschef André Poggenburg unterstützte die Klage.
by Odd ANDERSEN