Trotz Einreiseschwierigkeiten müssen sich russische Angeklagte einem anberaumten Prozess hierzulande stellen. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main nach Angaben vom Montag. Zwei russische Staatsbürger waren vom Landgericht Darmstadt wegen Beihilfe zur Untreue und Steuerhinterziehung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Die beiden halten sich nach mehreren Jahren Untersuchungshaft nun wieder in Russland auf.
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf und verwies es zur neuerlichen Verhandlung an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurück. Dieses stellte das Verfahren jedoch im Frühjahr wegen eines "andauernden Verfahrenshindernisses" ein - die von der EU verhängten Reisebeschränkungen für russische Staatsbürger.
Die Staatsanwaltschaft legte hiergegen mit Erfolg Beschwerde beim OLG ein. Ein Erscheinen der Angeklagten zu einem neuen Hauptverhandlungstermin sei "derzeit weder objektiv ausgeschlossen noch unzumutbar", führte das Gericht aus. Auch ohne direkten Flugverkehr bestünden Flugmöglichkeiten über internationale Drehkreuze nach Deutschland. Auch sei eine Ein- und Ausreise über den Landweg per Auto oder Bus möglich.
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