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Rücktritt? Strafanzeige gegen den Bundeskanzler! Muss Olaf Scholz zurücktreten - das ist der Grund

Die Situation für Bundeskanzler Scholz wird zunehmend prekär. Neben den ohnehin schon sinkenden Umfragewerten und massiven internen Schwierigkeiten der Ampelkoalition, wird Scholz nun persönlich ins Visier genommen. Aufgrund einer Anschuldigung bezüglich einer Falschaussage in der Cum-Ex-Affäre, ist eine Strafanzeige gegen den Kanzler gestellt worden. Die Frage stellt sich: Muss Scholz nun zurücktreten?

Starkes Unwetter für Scholz!

Der frühere Linken-Abgeordnete Fabio De Masi (43) hat am Montag eine umfangreiche, achtseitige Strafanzeige gegen Bundeskanzler Olaf Scholz (65, SPD) eingereicht. Der Hauptvorwurf ist, dass Scholz vor dem Hamburger Untersuchungsausschuss in der sogenannten "Cum-Ex-Affäre" eine Falschaussage gemacht hat. Im Mittelpunkt steht die Aussage Scholz', er könne sich nicht an Treffen mit den Gesellschaftern der Hamburger Warburg-Bank, Christian Olearius und Max Warburg, erinnern. Neuere Erkenntnisse scheinen jedoch Scholz' Aussage zu widerlegen.

"Scholz muss sich erinnern", sagt De Masi

De Masi ist überzeugt, dass der Kanzler sich an mindestens eines der Treffen im Jahr 2017 erinnern muss. Im Jahr 2020 bat Scholz seinen Sprecher Steffen Hebestreit, das Treffen zu bestätigen, und wiederholte dies vor dem Hamburger Untersuchungsausschuss. Er berief sich dabei auf seinen Dienstkalender, obwohl dort keine Aufzeichnung über das Treffen existierte, so De Masi. Aus diesem Grund argumentiert De Masi, dass Scholz das Treffen nur aufgrund seiner Erinnerung bestätigen konnte und dass eine Erinnerungslücke, wie von Scholz angegeben, "logisch nicht möglich" sei.

Die Hintergründe der Cum-Ex-Affäre

Die Warburg-Bank hatte den Staat über Jahre hinweg mit illegalen Aktiengeschäften, den sogenannten Cum-Ex-Geschäften, ausgebeutet und unrechtmäßige Steuergutschriften erhalten. Als das Geschäft aufflog, wurde die Bank zur Rückzahlung des Geldes verpflichtet. Im Jahr 2016 verzichtete das Hamburger Finanzamt jedoch darauf, 47 Millionen Euro von der Warburg-Bank zurückzufordern. Erst ein Jahr später forderten sie auf Anweisung des Bundesfinanzministeriums weitere 43 Millionen Euro zurück. Scholz, der damals Bürgermeister von Hamburg war, streitet jeglichen Einfluss auf diese Entscheidung ab, was durch Zeugenaussagen gestützt wird. Die Warburg-Bank hat inzwischen die Gutschriften aus den Cum-Ex-Geschäften zurückgezahlt. Im September beginnt der Prozess gegen Christian Olearius, den Miteigentümer der Bank, wegen des Vorwurfs der schweren Steuerhinterziehung.