Weil das Spritzmittel für seine Kartoffeln die Rucola-Ernte seines Nachbarn unverkäuflich gemacht hat, muss ein Bauer aus Rheinland-Pfalz fast 80.000 Euro Schadenersatz zahlen. Das Pfälzische Oberlandesgericht in Zweibrücken bestätigte in einer am Montag verkündeten Entscheidung ein vorhergehendes Urteil des Landgerichts Frankenthal. Demnach machte das aufs Nachbarfeld abgedriftete Spritzmittel den Rucola unverkäuflich.
Der Kartoffelbauer aus dem Rhein-Pfalz-Kreis hatte auf seinem Acker ein Pflanzenschutzmittel versprüht. Durch den Wind driftete es ab und landete auf dem auf dem Nachbargrundstück angebauten Rucola. Das Spritzmittel war für Rucola nicht zugelassen, der Salat durfte daher nicht mehr verkauft werden.
Nach der umfassenden Beweisaufnahme des Landgerichts lag die Verantwortung dafür alleine bei dem Kartoffelbauern. Das Oberlandesgericht folgte auch der Argumentation der Vorinstanz, dass der Ernteausfallschaden der Klägerin in dem entgangenen Verkaufserlös für den Rucola in Höhe von 77.078,32 Euro liege.
Zum Zeitpunkt des Schadens seien Kosten wie für Saatgut, Bewässerung oder Pflanzenschutz bereits angefallen, hieß es. Allein die ersparten Aufwendungen für die Erntekosten und die Verpackung des Rucolas seien von der Schadensersatzforderung abzuziehen gewesen.
ran/bro