Der Traum von einer zweiten Amtszeit als Bundeskanzler ist für Olaf Scholz geplatzt. Auch wenn die Wahlniederlage für ihn schmerzhaft sein dürfte, kann er sich zumindest auf eine großzügige Pension freuen.
Die Höhe der Pensionszahlungen richtet sich nach der Dauer seiner Amtszeit. Laut Bundesministergesetz erhält der Bundeskanzler 1 2/3 des Grundgehalts der Besoldungsgruppe B11. Seine monatlichen Amtsbezüge belaufen sich auf rund 30.000 Euro und setzen sich aus folgenden Bestandteilen zusammen: Amtsgehalt: 19.434,78 Euro,
Allgemeine Stellenzulage: 30,68 Euro, Ortszuschlag: 1.066,72 Euro,
Dienstaufwandsentschädigung: 1.022,58 Euro. Hälfte des Abgeordnetengehalts: 5.147,51 Euro, Kostenpauschale (um 25 % gekürzt): 3.544,11 Euro, Gesamtsumme: 30.416,66 Euro
(Quelle: Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags, Stand 2023)
Nach vier vollen Amtsjahren stehen Scholz laut Berechnung 27,74 % dieser Bezüge als Ruhegeld zu – das entspricht etwa 5.700 Euro monatlich.
Zusätzlich fließen weitere Pensionsansprüche aus früheren Ämtern ein:
Bundesarbeitsminister (2007–2009), Bundesfinanzminister (2018–2021), Regierender Bürgermeister von Hamburg, Langjährige Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter. Darüber hinaus genießt Scholz lebenslange Privilegien als ehemaliger Kanzler. Ihm steht ein eigenes Büro mit Büroleitung, Referenten, Schreibkräften und Fahrern zu – ein Vorteil, den auch seine Vorgänger wie Angela Merkel genießen. Letztere erhält laut Steuerzahlerbund Altersbezüge von etwa 15.000 Euro pro Monat und beschäftigt neun Mitarbeiter mit Gehältern von bis zu 10.000 Euro.
Doch Scholz plant ohnehin, weiterhin politisch aktiv zu bleiben. Als Spitzenkandidat für die Bundestagswahl in Potsdam dürfte er wieder ins Parlament einziehen, womit ihm erneut ein Abgeordnetengehalt zusteht – das mit seinen Pensionsansprüchen verrechnet wird. Eines steht jedoch fest: Finanzielle Sorgen muss sich Olaf Scholz in Zukunft nicht machen.