10061:

Riesen-Aufregung um die SPD-Pläne zum Ausländer-Wahlrecht!

BILD enthüllt die Pläne der Hessen-SPD

Die Hessen-SPD und ihre Spitzenkandidatin, Innenminister Nancy Faeser (53), sorgen für Aufsehen mit ihren Plänen, das Wahlrecht zu ändern. Laut BILD-Bericht sollen zukünftig auch Nicht-EU-Ausländer in Deutschland (Kommunalwahl) wählen dürfen. Konkret fordern sie, dass alle Menschen, die länger als sechs Monate in hessischen Kommunen leben, ein kommunales Wahlrecht erhalten.

Die SPD beginnt zurückzurudern

Am Dienstagmittag rudert die SPD-Hessen zurück und erklärt, dass es sich bei der Forderung um ein “politisches Fernziel” handelt. Die Möglichkeiten des Landesgesetzgebers allein reichen nicht aus, der Bund muss mitziehen.

Die Blamage am Nachmittag

Am Nachmittag wird es noch peinlicher für die SPD. Sie teilen BILD mit, dass das Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer nicht schon nach sechs Monaten, sondern erst nach sechs Jahren Aufenthalt in Deutschland gewährt werden soll. Die SPD gibt zu, dass es sich um einen “echten, saublöden Fehler” handelt. Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag hat im Mai 2022 ein Positionspapier zur Integration veröffentlicht, das versehentlich in das Wahlprogramm der SPD Hessen eingeflossen ist.

Unterstützung aus den eigenen Reihen

Trotz der Fehler gibt es Unterstützung für Faeser. SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese (40) erklärt, dass es dazu gehöre, dass Menschen in “unmittelbarer Umgebung auch mitbestimmen” können, wer Verantwortung in den Kommunen trägt. Flüchtlinge, die “dauerhaft in unserem Land leben und arbeiten”, sollten deshalb auch das Wahlrecht haben. Die innenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Lamya Kaddor (45), bezeichnet die Pläne als “pragmatischen Schritt”.

Kritik und juristische Bedenken

Die FDP lehnt den Vorschlag ab und kritisiert, dass die Ministerin kein Gespür für die aktuelle Stimmung im Land habe. Der renommierte Bonner Verfassungsrechtler Prof. Christian Hillgruber äußert juristische Bedenken und erklärt, dass ein Kommunalwahlrecht für Nicht-EU-Ausländer mit dem geltenden Verfassungsrecht unvereinbar sei. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1990 eine entsprechende Öffnung des Wahlrechts als verfassungswidrig erklärt. Hillgruber betont, dass das Wahlrecht Staatsbürgerrecht ist.

Beliebteste Artikel Aktuell: