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Richterin: Prozess gegen Trump wegen Wahlverschwörung beginnt im März 2024

Der Prozess gegen den früheren US-Präsidenten Donald Trump wegen Wahlverschwörung soll im März 2024 beginnen. Die zuständige Bundesrichterin Tanya Chutkan setzte am Montag den 4. März als Termin für den Prozessauftakt fest. Das Verfahren soll damit einen Tag vor dem als "Super Tuesday" bekannten Wahltag beginnen, an dem in mehr als einem Dutzend Bundesstaaten Präsidentschaftsvorwahlen stattfinden.

Trump war Anfang August von der Bundesjustiz wegen seiner Versuche angeklagt worden, den Ausgang der Präsidentschaftswahl 2020 nachträglich zu kippen und sich damit an der Macht zu halten. Der vom Justizministerium ernannte Sonderermittler Jack Smith legt Trump in vier Anklagepunkten Verschwörung zum Betrug gegen die Vereinigten Staaten, Behinderung eines offiziellen Vorgangs, Verschwörung zur Behinderung eines offiziellen Vorgangs und Verschwörung gegen das Wahlrecht der Bürger zur Last. 

Smith hatte einen Prozessbeginn am 2. Januar 2024 vorgeschlagen, rund zwei Wochen vor Beginn der Vorwahlen in den USA. Die Frist bis zu diesem Termin erachtete Bundesrichterin Chutkan jedoch als zu kurz. 

Trumps Anwälte hatten dagegen einen Prozessbeginn erst im April 2026 gefordert. Die Öffentlichkeit habe eine Interesse an einem "fairen Verfahren, nicht an einem übereilten Urteil", hieß es in ihrer Begründung. Chutkan erklärte am Montag, diese Forderung gehe "weit über das hinaus, was notwendig ist".

lt/bfi