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Rheinland-Pfalz führt Einschränkungen für Ungeimpfte ein – Neue Regelung soll ab Sonntag in Kraft treten

Nachdem bereits Schleswig-Holstein beschlossen hatte, einen unterschiedlichen Weg einzuschlagen als die meisten anderen Bundesländer, scheint nun auch Rheinland-Pfalz eine eigene neue Regelung einzuführen. Ab dem kommenden Sonntag wird dort eine sogenannte 2G-Plus-Regelung eingeführt, die mit Einschränkungen für Ungeimpfte verbunden sein wird.

Rheinland-Pfalz führt 2G-Plus-Regel ein

Diese Pläne hat nun am Dienstag die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer verkündet. “Für Geimpfte und Genesene bleibt es bei einem sehr großen Stück Normalität“, bestätigte Dreyer am Dienstag, nachdem sie an einer Sitzung des Landeskabinetts in Mainz teilgenommen hatte. Für Gruppen von Geimpften und Genesen sollen dann größtenteils unbegrenzte Treffen möglich sein. Auch ein gewisses Kontingent Ungeimpften, die jedoch negativ getestet sein müssen, können zu dieser Gruppe hinzukommen. Zukünftig werden in Rheinland-Pfalz dann auch die Auslastung der Intensivbetten und die Tendenz der Hospitalisierungen wegen Covid-19-Erkrankungen als Faktoren für eine mögliche Verschärfungen der Corona-Vorschriften gelten.

Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz schließt weiteren Lockdown aus

Einen weiteren Lockdown hatte Dreyer auch in der Zukunft als vollkommen ausgeschlossen bezeichnet. Bei steigenden Infektionszahlen soll stattdessen der Zutritt von Ungeimpften zu Veranstaltungen aller Art und auch in der Gastronomie schrittweise reduziert werden. Die neue Verordnung für Rheinland-Pfalz sieht

drei neue Warnstufen vor, die anhand der Sieben-Tage-Inzidenz, dem Sieben-Tage-Hospitalisierungswert und dem Anteil von Intensivbetten zusammensetzt sein werden, die aktuell wegen Covid-19-Erkrankungen belegt sind. Sollten zwei der Indikatoren über einen Zeitraum von drei Tage am Stück bestimmte Grenzwerte erreichten, soll dann automatisch die nächsthöhere Stufe ausgerufen werde. Nach der neuen Verordnung dürfen sich maximal 25 ungeimpfte Menschen gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten. Wenn Warnstufe zwei erreicht wird, reduziert sich diese Zahl dann auf nur noch zehn, während sich bei Warnstufe drei nur noch fünf ungeimpfte Menschen zusammenfinden dürfen. Zudem wurde beschlossen, dass bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen zukünftig maximal 250 getestete Ungeimpfte teilnehmen dürfen. Auch diese Zahl wird sich dann beim Erreichen der Warnstufen zwei und drei weiter verringern.

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