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Rentner-Paar verscharrt toten Vermieter im Garten – Polizei gibt erste Ergebnisse der Ermittlungen bekannt

Homburg (Saarland) – Nach dem unheimlichen Fund in einem Vorgarten in Homburg steht fest: Die entdeckte Leiche, deren Füße aus der Erde ragten, verstarb höchstwahrscheinlich eines natürlichen Todes. Die Obduktion der bereits teilweise verwesten Leiche durch die Rechtsmedizin in Homburg ergab diese Erkenntnis. Der Verstorbene ist nach Angaben der Polizei der Hausbesitzer im Alter von 72 Jahren.

Polizei nimmt Bewohner vorübergehend fest

Die Bewohner des Hauses, ein 63 Jahre alter Mann und eine 62 Jahre alte Frau, die am Mittwochabend vorübergehend in Gewahrsam genommen wurden, sind mittlerweile wieder auf freiem Fuß. Die Ermittler gehen davon aus, dass die beiden Hausbewohner den Verstorbenen im Garten beerdigt haben. Laut Polizei lebte der 72-Jährige mit ihnen in dem zweistöckigen Haus. Sein Tod ereignete sich laut bisherigen Erkenntnissen bereits in der vergangenen Woche. Die genauen Umstände des Vorfalls haben die beiden Senioren bisher nicht preisgegeben. Eine Anwohnerin hatte die Polizei am Mittwoch um 12.15 Uhr über den verborgenen Leichnam informiert. Im Garten des Wohnhauses, das in einer ruhigen Nebenstraße liegt, wurde die Leiche schließlich entdeckt.

Polizei geht von natürlichem Tod aus

Auch das Gebäude wurde von Spezialeinheiten des Landespolizeipräsidiums durchsucht. Die beiden Mieter des Hauses wurden im Inneren angetroffen, nachdem sie zunächst die Tür nicht geöffnet hatten. Die Ermittler des Dezernats LPP 213 gehen aktuell davon aus, dass die beiden Verdächtigen den Verstorbenen aus einer noch ungeklärten Motivlage heraus nur wenige Zentimeter tief im Garten vergraben haben. Auf Anfrage von BILD erklärte Polizeisprecher Stephan Laßotta: “Ihnen könnte nun ein Verfahren wegen Störung der Totenruhe drohen, was mit einer Geldstrafe oder Freiheitsentzug geahndet werden kann.” Auch ein Verstoß gegen das saarländische Bestattungsgesetz könnte in Betracht kommen. Dies würde als Ordnungswidrigkeit gelten und mit einer Geldbuße bestraft werden. Der vergrabene Senior soll nun ordnungsgemäß bestattet werden.

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