Die Rente macht einer Studie zufolge den Großteil des Vermögens der ärmeren Bevölkerungshälfte in Deutschland aus. Von Rentenkürzungen wäre diese Gruppe also "überproportional betroffen", wie die am Mittwoch veröffentlichte Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin zeigt. Gleichzeitig kamen die Forscher zu dem Schluss, dass die Vermögen in Deutschland nicht ganz so ungleich verteilt sind, wie allgemein angenommen.
In ihre Studie zur Vermögensungleichheit ließen die DIW-Forschenden erstmals auch Ansprüche zur Altersvorsorge mit einfließen. Das Ergebnis: Statt nur zwei Prozent des Haushaltsvermögens in Deutschland, steigt der Anteil am Vermögen der ärmeren Bevölkerungshälfte auf rund neun Prozent. Im Gegensatz dazu sinkt der Anteil der Top-Vermögenden von 30 Prozent auf etwa 20 Prozent, wenn das Rentenvermögen berücksichtigt wird.
Üblicherweise werden Ansprüche aus gesetzlicher Rentenversicherung, betrieblicher Altersvorsorge und Beamtenpension, inklusive dem, was einem Witwer oder einer Witwe zusteht, nicht in die Berechnungen miteinbezogen. Dabei haben diese Werte großen Einfluss auf das Ergebnis: Laut DIW ergibt sich aus allen Ansprüchen eine Summe von 7,5 Billionen Euro.
Bei ärmeren Menschen spielt das Rentenvermögen deshalb eine größere Rolle, weil diese Gruppe "kaum nennenswertes Nettovermögen" hat, führten die Forschenden aus. In der oberen Hälfte sehe das anders aus. "Hier haben wir Immobilien, zusätzliche private Rentenversicherungen oder Selbstständige, die komplett privat abgesichert sind", so Studienautor Timm Bönke. Diese Werte flossen früher bereits in die Berechnungen ein.
Die neuen Ergebnisse bedeuteten nicht, dass die Problematik der ungleich verteilten Vermögen in Deutschland weniger dramatisch sei: "Das ist kein Ergebnis, das die aktuellen Zahlen zur Vermögensungleichheit in Deutschland in irgendeiner Weise relativiert", erklärte Bönke. Es zeige jedoch, wie groß der Anteil des Rentenvermögens der ärmeren Bevölkerungshälfte an ihrem Gesamtvermögen ist. Es mache 70 Prozent aus. "Wenn ich also eine Rentenreform durchführe, dann muss ich mir darüber im Klaren sein, dass sich jede Reduktion der Rente eins zu eins auf diesen impliziten Vermögensanteil auswirkt", erläuterte Bönke.
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