Nachdem das Coronavirus auf der ganzen Welt ausgebrochen ist, haben die anschließenden Reiseverbote die Tourismusbranche weltweit an den Rand des finanziellen Ruins getrieben. Viele Veranstalter haben die Kunden deshalb als Ersatz für ausgefallene Reisen mit Gutscheinen statt mit Bargeld bezahlt. Nun raten Verbraucherschützer diese Gutscheine möglichst schnell für Reisebuchungen zu verwenden, um ein Verlustrisiko auszuschließen.
Wer also gerade erst einen Reisegutschein als Ersatz für eine ausgefallene Reise erhalten hat, sollte sich so schnell wie möglich darum kümmern, eine neue Reise mit diesem Gutschein zu buchen.
Das empfehlen erfahrene Verbraucherschützer, die darauf hinweisen, dass die Gutscheine vieler Veranstalter im Augenblick noch nicht gegen eine Insolvenz abgesichert sind. Aus diesem Grund bestehe für die Inhaber der Gutscheine ein erhöhtes Risiko. Geht das Reiseunternehmen, das den Gutschein ausgestellt hat pleite, wäre der Gutschein nämlich sofort wertlos. Eine mit dem Gutschein gebuchte Pauschalreise jedoch wäre durch die Insolvenzversicherung des Veranstalters abgesichert. Sollte auch der neu gebuchte Urlaub wegen Corona nicht zustande kommen, könnten die Kunden diesmal auch die Erstattung mit Bargeld fordern.
Die Verbraucherzentrale gibt jedoch auch zu, dass einige Veranstalter ihr Gutscheine auch gegen Insolvenz abgesichert haben. Allerdings ist dies bisher noch eine Ausnahme. Zwar empfiehlt die EU-Kommission eine Absicherung der Gutscheine gegen Insolvenz, hat jedoch bisher keine gesetzliche Regelung getroffen. Pauschalurlauber müssen wissen, dass sie trotz der Corona-Krise einen Anspruch auf die Rückerstattung von bezahlten und nicht durchgeführten Reisen haben. Diese Erstattung sollte innerhalb von 14 Tagen und in Form von Bargeld erfolgen. Die Bundesregierung hatte zu Beginn der Krise angeregt, dass die Kunden auch Gutscheine als Zahlung akzeptieren sollten, diese Empfehlung jedoch zurückgenommen, nachdem es zu Widerstand von Seiten der EU gekommen war. Trotzdem haben viele Kunden die Gutscheine der Veranstalter akzeptiert.