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Regisseur Dieter Wedel wegen Vergewaltigung angeklagt

Rechtsanwältin von 81-Jährigem weist Vorwürfe zurück

Die Staatsanwaltschaft München I hat nach mehr als dreijährigen Ermittlungen den Regisseur Dieter Wedel wegen Vergewaltigung angeklagt. Dem 81-Jährigen wird vorgeworfen, eine Schauspielerin im Jahr 1996 bei einem Vorstellungsgespräch in einem Hotel vergewaltigt zu haben, wie die Ermittlungsbehörde am Freitag mitteilte. Der Fall des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers Jany Tempel wurde 2018 durch einen Medienbericht bekannt, daraufhin nahm die Staatsanwaltschaft Ermittlungen auf.

Wedel bestreitet die Vorwürfe gegen sich. Seine Rechtsanwältin Dörthe Korn erklärte, das Ermittlungsverfahren sei "von einer fast beispiellosen öffentlichen Vorverurteilung eingeleitet und begleitet" worden, ohne dass sich in den mehr als drei Jahren neue Gesichtspunkte zur Belastung des 81-jährigen Wedel ergeben hätten. "Wenn die zuständige Strafkammer das Hauptverfahren eröffnen sollte, wird die Richtigkeit dieser Beschuldigung in der Hauptverhandlung zu klären sein."

Wegen der Tatzeit gilt für die Anklage die Fassung des Strafgesetzbuchs für das Jahr 1987. Im Fall einer Verurteilung würden Wedel mindestens zwei Jahre Haft drohen.

Die Ermittlungsbehörde erklärte die mehr als drei Jahre dauernden Ermittlungen bis zur Anklageerhebung mit dem lange zurückliegenden Tatvorwürfen. Wedel sei im Dezember 2019 vernommen worden und habe detailliert ausgesagt.

Eine international anerkannte Rechtspsychologin habe dazu im November vergangenen Jahres ein aussagepsychologisches Gutachten vorgelegt. Als Beweismittel führe die 20-seitige Anklage diese Gutachterin sowie über 20 Zeugen auf und Beweismittel.

Über die Zulassung der Anklage muss nun das Landgericht München I entscheiden. Der Vorwurf gegen Wedel wurde auch im Zuge der weltweiten "MeToo"-Bewegung eingeordnet, in der Frauen sexuelle Übergriffe gegen sich öffentlich machten, vor allem in den USA betrafen prominente Fälle das Filmgeschäft.

by INA FASSBENDER