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Regierung einigt sich nach langem Streit auf Lieferkettengesetz

Wirtschaftsverbände begrüßen Abschwächungen – NGOs fordern Nachbesserungen

Große deutsche Unternehmen sollen künftig dafür sorgen, dass entlang ihrer weltweiten Lieferkette die Menschenrechte eingehalten werden. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) einigten sich nach langem Streit auf den Entwurf für ein Lieferkettengesetz. Unternehmensvertreter kritisierten die zusätzliche Bürokratie – Nichtregierungsorganisationen (NGOs) geht das Gesetz nicht weit genug. Wegen der Belastungen durch die Corona-Pandemie soll es erst 2023 in Kraft treten.

Um das Gesetz stritten Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) auf der einen Seite und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) auf der anderen Seite – zuletzt griff auch Kanzlerin Angela Merkel (CDU) ein. Heil sprach am Freitag von einem “historischen Durchbruch”. Es gebe weltweit kein Lieferkettengesetz, das so ehrgeizig sei wie das deutsche. Auch Müller zeigte sich überzeugt, dass Deutschland mit dem Gesetz ein “markantes Zeichen” setzen werde. Altmaier nannte den Kompromiss “ausgewogen und ausbalanciert”.

Das Gesetz soll ab 2023 für Unternehmen mit mehr als 3000 in Deutschland Beschäftigten gelten – inklusive Zeitarbeiter. Ab 2024 bereits sollen auch Unternehmen ab 1000 Beschäftigten darunter fallen. Mittelständische Unternehmen fielen somit nicht in den Anwendungsbereich, betonte Altmaier.

Die großen Unternehmen hingegen müssen laut Heil künftig für ihren eigenen Geschäftsbereich, aber auch für ihre unmittelbaren Zulieferer prüfen, ob es nicht zu Menschenrechtsverstößen wie etwa Kinderarbeit oder moderner Sklaverei kommt. Dies müssen sie in Berichten nachweisen.

Prüfen wird dies das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) – es kann Firmen auch vor Ort kontrollieren und etwa Beweise sichern. Bei Verstößen gegen die Sorgfaltspflicht kann die Bafa Bußgelder verhängen; im Gespräch sind zehn Prozent des Jahresumsatzes. Ein Unternehmen kann auch bis zu drei Jahre lang von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden.

Bei mittelbaren Zulieferern bis hinunter zum Rohstofflieferanten hingegen müssen die Unternehmen nach Angaben der Minister nur tätig werden, wenn sie einen Hinweis bekommen – etwa wenn sich Beschäftigte selbst oder eine Nichtregierungsorganisation beschweren. Heil betonte, hier hätten die Unternehmen die Pflicht, “sich zu kümmern”.

Der Plan von Müller, Unternehmen für Menschenrechtsverstöße entlang ihrer Lieferkette auch zivilrechtlich haften zu lassen, ist vom Tisch. Stattdessen soll die sogenannte Prozessstandschaft gelten: Gewerkschaften und NGOs können im Namen eines Menschenrechtsverletzten und mit seiner Zustimmung in Deutschland klagen.

Heil kündigte an, das Gesetz gehe noch am Freitag in die Ressortabstimmung. Anschließend muss der Bundestag abstimmen – Altmaier erwartet eine “lebhafte Debatte”.

Der Verband der Maschinenbauer (VDMA) erklärte, “die schlimmsten Fehler” des Sorgfaltspflichtengesetzes seien zwar ausgemerzt worden, doch auch der Kompromiss werde für die Unternehmen “spürbar mehr Bürokratie und Belastung” darstellen. Gut sei, dass es keine zivilrechtliche Haftung geben werde – hier habe sich Altmaier “zu Recht” durchgesetzt.

Der Verband der Textil- und Modeindustrie kritisierte, wie viele Kapazitäten die Regierung für ein neues Gesetz habe, “während unsere Unternehmen seit Monaten auf Corona-Hilfen warten und ihre werthaltige Mode in den geschlossenen Geschäften nicht verkauft werden kann”. Die Regierung lasse die “eigene heimische Industrie sehenden Auges im Stich”.

Brot für die Welt begrüßte den Gesetzentwurf als ersten Schritt in die richtige Richtung – die guten Vorschläge von Heil und Müller hätten aber “viele Federn lassen müssen”. Am bedauerlichsten sei der Verzicht auf Haftungsregelungen. “Geschädigte in Bangladesch, Peru oder Ghana erhalten damit nicht die Chance, von deutschen Gerichten eine Entschädigung zugesprochen zu bekommen.” Auch Miseror und das zivilgesellschaftliche Bündnis “Initiative Lieferkettengesetz” forderten Nachbesserungen.

Der BUND, die Deutsche Umwelthilfe, Greenpeace und WWF Deutschland monierten ebenfalls fehlende Haftungsregeln – sowie die fehlende “starke umweltbezogene Sorgfaltspflicht”. Sie erklärten: “Mit dieser Minimallösung ändert sich für deutsche Unternehmen zu wenig und viele können weitermachen wie bisher.”

by Kay Nietfeld

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