Die Regierung hat sich im Grundsatz auf das vom Bauministerium vorgelegte Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung geeinigt. Der Entwurf gehe am Mittwoch "in die Länder- und Verbändeanhörung", sagte eine Sprecherin von Bauministerin Klara Geywitz (SPD) am Dienstagabend. "Der bisherige Versendewiderspruch während der Ressortabstimmung wurde aufgehoben", fuhr sie fort.
Damit könne der eng mit dem Gebäudeenergiegesetz verknüpfte Entwurf nun "insbesondere mit den Ländern und den Verbänden in einer angemessenen Zeit beraten werden", hieß es weiter. Das geplante Gesetz soll unter anderem die Datenbasis für künftige Fernwärmenetze verbessern. Es schaffe "Sicherheit für Hausbesitzer und Kommunen bei der Modernisierung der Heizungssysteme", hatte Geywitz dazu vergangene Woche erklärt.
Das Vorhaben steht inhaltlich in Verbindung mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zum Einbau neuer Heizungen. Geywitz und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) streben dabei an, zahlreiche Daten zum Energieverbrauch der einzelnen Gebäude in Kommunen zu ermitteln, um auf dieser Basis eine klimaneutrale Wärmeversorgung aufbauen zu können. Großstädte sollen bis Ende 2026 kommunale Wärmepläne vorlegen, kleinere Städte und Landkreise bis Ende 2028.
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