Durch die seit der Corona-Pandemie reduzierte Mehrwertsteuer in der Gastronomie verliert der Staat pro Jahr rund 3,4 Milliarden Euro an Einnahmen. Dies teilte das Bundesfinanzministerium am Freitag in Berlin mit. Aus der Gastronomie-Branche kommen seit Wochen Forderungen, die bis Ende des Jahres befristete Absenkung dauerhaft beizubehalten.
Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums verwies am Freitag darauf, das es sich bei der Absenkung um eine befristete “Maßnahme der Krisenabwehr” handele. Über eine Verlängerung müsse im parlamentarischen Verfahren entschieden werden. Ein Beschluss dazu könne auch nur im “Lichte der Steuerschätzung im November” erfolgen.
Die Steuererleichterung gilt für Speisen in Restaurants und Verpflegungsdienstleistungen, nicht aber für den Verkauf von Getränken. Die Umsatzsteuer war hierbei zunächst wegen der Corona-Krise im Jahr 2020 von 19 auf sieben Prozent verringert worden. Die Absenkung wurde dann vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges und stark gestiegener Energiepreise nochmals bis Ende 2023 verlängert. Der Gaststätten- und Hotelverband Dehoga hatte Anfang Juli vor einer “Katastrophe mit fatalen Folgen für die Betriebe” gewarnt, sollte die Absenkung nicht beibehalten werden.
mt/jes