Aus als Minister, aber wir bezahlen weiter! So viel kassiert Christian Lindner jetzt monatlich! In Deutschland haben Minister, die ihr Amt niederlegen, Anspruch auf ein sogenanntes Übergangsgeld, das finanzielle Sorgen vorerst ausschließen soll. Dies gilt sowohl für Minister, die zurücktreten, als auch für solche, die wie Christian Lindner aus der Regierung entlassen werden. Diese üppige Summe zahlen wir Lindner jetzt weiter:
Das Übergangsgeld ist in § 14 des Bundesministergesetzes festgelegt und stellt eine finanzielle Unterstützung für alle ehemaligen Bundesminister nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt dar. Es wird monatlich im Voraus gezahlt und steht den Ministern bereits nach nur einem Tag im Amt zu. Die Höhe des Übergangsgeldes entspricht für jeden Monat im Amt einem Monat der Zahlung, die den ehemaligen Ministern für mindestens sechs Monate, maximal jedoch zwei Jahre zusteht. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Minister freiwillig zurücktritt oder durch eine neue Koalition ersetzt wird. Ab dem zweiten Monat wird das Übergangsgeld jedoch mit etwaigen privaten Einkünften verrechnet. Wenn ein Minister eine neue Tätigkeit aufnimmt, wird das Übergangsgeld entsprechend gekürzt. Die Höhe der Summe wird Sie überraschen, hier mehr:
Laut dem Bundes der Steuerzahler beträgt das Monatsgehalt eines Bundesministers ohne Ortszuschläge aktuell 17.990 Euro. In den ersten drei Monaten nach dem Ausscheiden aus dem Amt erhalten die ehemaligen Minister laut Gesetz die vollen Bezüge. Danach verringert sich das Übergangsgeld auf die Hälfte für den verbleibenden Zeitraum. So haben ehemalige Minister – abhängig von ihren zukünftigen Tätigkeiten – mindestens einen Anspruch auf rund 81.000 Euro. Da Minister wie Finanzminister Christian Lindner, Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger und Justizminister Marco Buschmann mehr als zwei Jahre im Amt waren, könnten sie theoretisch die vollen Bezüge von rund 234.000 Euro erhalten.
Ehemalige Minister, die mindestens vier Jahre im Amt waren, haben zudem Anspruch auf eine monatliche Pension von 4.990 Euro, die für jedes weitere Amtsjahr um 430 Euro steigt, bis sie maximal 12.908 Euro erreicht. Die Regelaltersgrenze für den Bezug der Pension entspricht der für Bundesbeamte und wird schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Unter bestimmten Bedingungen können frühere Minister jedoch auch bereits ab 60 Jahren ihre Pension beziehen.