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R. Kelly: Den Sänger belasten zwei neue Anklagen

Vorfall aus dem Jahr 2001

Plädierte R. Kelly (52) am vergangenen Freitag noch vor dem Richter in New York auf nicht schuldig, sieht sich der Sänger jetzt mit zwei weiteren Anklagen konfrontiert. Wie das Promi-Portal “TMZ” berichtet, soll nun auch die Staatsanwaltschaft im US-Bundesstaat Minnesota den 52-Jährigen an den Pranger stellen. Der Vorwurf: Kelly habe angeblich im Jahr 2001 ein damals minderjähriges Mädchen für sexuelle Handlungen bezahlt.

Der Bezirksstaatsanwalt habe erläutert: Offenbar hätte das Mädchen damals lediglich ein Autogramm des “I Believe I Can Fly”-Sängers haben wollen. Dieser hätte sich mit dem weiblichen Fan später in seinem Hotelzimmer getroffen und 200 US-Dollar geboten, um die Hüllen fallen zu sehen. Zwar sei es nach Angaben des Opfers nicht zum Geschlechtsverkehr gekommen, die namentlich nicht genannte Frau hätte jedoch von “nacktem Tanzen” und “sexueller Berührung” gesprochen.

Kelly befindet sich derzeit in New York in Untersuchungshaft. In mehreren Fällen wird ihm unter anderem Kinderpornografie, Verführung von Minderjährigen und Behinderung der Justiz vorgeworfen. Nun kommen zwei weitere Vorwürfe hinzu. Steve Greenberg, der Anwalt des Sängers, scheint dies kaum glauben zu können. Er schrieb am Montagabend bei Twitter: “Neue Anschuldigungen, R. Kelly, geben Sie mir eine Pause. Das ist mehr als absurd.”

Re: New charges @RKelly give me a break. This is beyond absurd

— Steve Greenberg (@SGcrimlaw) August 5, 2019

(cos/spot)

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