89231:

Quarantäne-Brecherin von Quedlinburg freigesprochen – Sie hatte ihre operierte Tochter im Krankenhaus besucht

Eine 72-jährige Frau aus Quedlinburg in Sachsen-Anhalt ist vom Amstgericht der Stadt freigesprochen worden. Der Frau war zur Last gelegt worden trotz Symptomen auf eine Corona-Erkrankung ihre frisch operierte Tochter im Krankenhaus besucht zu haben. Zudem soll die Dame im ausgefüllten Fragebogen des Harz-Klinikums falsche Angaben gemacht haben. Das Gericht sprach die Angeklagte nun jedoch frei.

Freispruch für Quarantäne-Brecherin aus Quedlinburg

Ein mit Spannung erwartetes Gerichtsverfahren in Quedlingburg (Sachsen-Anhalt) ist nun mit einem Freispurch für die Angeklagte Gabriele V. (72) zu Ende gegangen. Der Frau war vorgeworfen worden, dass sie ihre frisch operierte Tochter im Harzklinikum besucht hatte, ohne das Ergebnis ihres zwei Tage zuvor gemachten PCR-Tests abgewartet zu haben. Aus diese Grund hatte die Staatsanwaltschaft gefordert, die pensionierte Lehrerin zu sechs Monaten Haft auf Bewährung zu verurteilen. Doch die zuständige Richterin sprach die Frau nun frei. Die Kosten des Verfahren wird die Staatskasse tragen.

“Moralisch mag das Verhalten der Angeklagten nicht in Ordnung gewesen sein, doch im strafrechtlichen Sinne, hat sie sich nicht schuldig gemacht – und das ist nun mal ausschlaggebend“, hatte Strafrichterin Antje Schüler ihre Entscheidung begründet.

Gericht entscheidet auf Freispruch

Zwar hatte sich Gabriele V. tatsächlich einem PCR-Test unterzogen, weil sie Grippesymptome gehabt habe. Anschließend hatte die Frau dann ein Erkältungsbad und eine Aspirin-Tablette genommen und sich dann deutlich besser gefühlt. “An dem Tag, als sie ihre Tochter nach einer schwierigen OP im Harzklinikum besuchte, hatte sie keine Symptome mehr“, sieht die Richterin keine Schuld bei der Angeklagten. “Also hat sie den Fragebogen in der Klinik korrekt ausgefüllt.“ Da die Frau wegen gefährliche Körperverletzung angeklagt war, erfordere die Tat auch einen bedingten Vorsatz. Dieser sei der Angeklagten nach Meinung der Richterin ebenfalls nicht nachzuweisen. Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig.

Beliebteste Artikel Aktuell: