Im Prozess gegen den mutmaßlichen Halle-Attentäter Stephan B. haben Experten zur Persönlichkeit des Angeklagten ausgesagt. Eine Psychologin beschrieb den Angeklagten am Dienstag in der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Naumburg als durchschnittlich intelligent. Es gebe in diesem Punkt "keine Einschränkungen oder Auffälligkeiten". Erwartet wurde am Dienstag auch das Gutachten zur Schuldfähigkeit des Angeklagten. Diese Bewertung ist wichtig für die spätere Strafzumessung.
Die Psychologin Lisa John, die den Angeklagten in der Haft einer Reihe von Tests unterzog, attestierte Stephan B. Züge von Narzissmus. Er bewerte seine eigenen Grundsätze, nach denen er sein Leben gestaltet, als hoch und fühle sich darin anderen überlegen, sagte sie vor Gericht.
Zugleich beschrieb sich der Angeklagte in den Tests demnach als depressiven und unglücklichen Menschen und zeichnete von sich das Bild einer "misstrauischen, selbstbezogenen und unsicheren Person". Er sei zudem verschlossen und introvertiert.
Der Prozess gegen den mutmaßlichen Halle-Attentäter Stephan B. hatte im Juli begonnen. Ihm werden unter anderem zweifacher Mord, mehrfacher Mordversuch und Volksverhetzung sowie weitere Straftaten zur Last gelegt.
B. soll am 9. Oktober vergangenen Jahres während der Feierlichkeiten zum jüdischen Feiertag Jom Kippur versucht haben, bewaffnet in die Synagoge in Halle einzudringen und die dort versammelten Menschen zu töten. Als ihm dies nicht gelang, erschoss der 28-Jährige auf offener Straße eine Passantin und einen Mann in einem Dönerimbiss. Auf der anschließenden Flucht verletzte er weitere Menschen, bevor er gefasst werden konnte.
Laut der Anklage der Bundesanwaltschaft handelte B. aus einer antisemitischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Gesinnung heraus. B. räumte die Tatvorwürfe zum Prozessauftakt grundsätzlich ein.
Ab Mitte November könnten die Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Nebenklägern und Verteidigung gehalten werden. Bislang sind mögliche Fortsetzungstermine bis Dezember eingeplant. Der Prozess findet aus Sicherheits- und Platzgründen im Landgericht Magdeburg statt.
by Jan Woitas