Vor dem Landgericht Hamburg hat am Mittwoch der Prozess gegen einen Geschäftsmann begonnen, welcher der Anklage zufolge ohne Genehmigung Kühlanlagen nach Russland exportieren wollte. Als Geschäftsführer einer Firma soll er Anfang 2020 einen Vertrag mit einer russischen Schiffswerft geschlossen haben. Demnach sollte er für knapp fünfeinhalb Millionen Euro zehn Kaltwassersätze und zwei Marineproviantkühlanlagen liefern.
Diese hätten in Russland auf zwei Fregatten verbaut werden sollen, die für die indische Marine bestimmt gewesen seien. Kaltwassersätze können große Hallen kühlen. Der Angeklagte habe die Anlagen in Deutschland bestellt und beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eine Ausfuhrgenehmigung beantragt. Als er diese nicht erhielt, habe er die Anlagen bei der indischen Tochterfirma seines Lieferanten bestellt, um sie von dort nach Russland zu bringen.
Dabei soll er gewusst haben, dass auch dieses Geschäft dem Embargo gegen Russland unterlag. Schon vor dem Ukraine-Krieg hatte die Europäische Union wegen der völkerrechtswidrigen Annexion der Schwarzmeerhalbinsel Krim 2014 Handelsbeschränkungen gegen Russland verhängt, etwa für Waren, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können.
Dem Angeklagten werden nun Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz vorgeworfen. Wie ein Gerichtssprecher sagte, wurde am Mittwoch die Anklage verlesen. Das Landgericht setzte vorerst 19 weitere Verhandlungstermine bis Mitte Dezember an.
smb/cfm