Der Prozess um mutmaßlich von Russland mit mehreren 100.000 Euro bezahlte Spionage im Bundesnachrichtendienst (BND) beginnt am 13. Dezember in Berlin. Die Anklage der Bundesanwaltschaft gegen Carsten L. und seinen Komplizen Arthur E. sei unverändert zur Hauptverhandlung vor dem Berliner Kammergericht zugelassen worden, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Demnach wurden bislang 51 Verhandlungstage bis zum Juli nächsten Jahres für den spektakulären Kriminalfall festgesetzt.
Den beiden Angeklagten wird besonders schwerer Landesverrat in zwei Fällen vorgeworfen, worauf im Fall einer Verurteilung eine lebenslange Haftstrafe droht. Der BND-Mitarbeiter L. und der selbstständige Geschäftsmann E. sollen Russland deutsche Staatsgeheimnisse verraten und dafür Geld genommen haben.
L., den die Bundesanwaltschaft einen "sicherheitsüberprüften und zur Geheimhaltung besonders verpflichteten Mitarbeiter" beim BND nennt, soll seit Mai 2021 mit E. bekannt sein. Dieser wiederum habe Verbindungen zu einem gesondert verfolgten Unternehmer in Russland mit Kontakten zum russischen Inlandsgeheimdienst FSB gehabt.
Vor gut einem Jahr entschieden die drei laut Anklagebehörde, dem FSB sensible Informationen aus dem BND-Bestand zu verschaffen. L. soll neun Dokumente aus den internen Datenverarbeitungssystemen zur Verfügung gestellt haben. Diese hätten ein Projekt zur technischen Informationsgewinnung betroffen. L. soll sie demnach an seinen Dienstrechnern ausgedruckt oder vom Bildschirm abfotografiert haben.
Das Material soll er an E. weitergegeben haben, der davon Fotos gemacht und die Daten in elektronischer Form nach Moskau gebracht haben soll. Dort soll er sie ausgedruckt und an den FSB weitergegeben haben. Dazu soll sich der Geschäftsmann mehrmals in der russischen Hauptstadt mit FSB-Mitarbeitern getroffen haben. Diese Treffen seien von dem russischen Unternehmer arrangiert worden, der auch die Flugreisen finanziert habe.
Bei einem der Treffen im September 2022 soll ein Mitarbeiter des russischen Geheimdiensts E. eine Liste mit Fragen gegeben haben, die für den Geheimdienst besonders interessant waren. Zur Beantwortung soll L. wieder Informationen aus dem BND-Bestand beigesteuert haben. E. habe sie an den FSB weitergeleitet.
L. soll für seine Dienste 450.000 Euro und E. mindestens 400.000 Euro kassiert haben. Das Bargeld soll E. im November 2022 in Moskau abgeholt haben. L. soll dafür gesorgt, dass er bei seiner Wiedereinreise nach Deutschland am Flughafen aus einem vorgeblich dienstlichen Anlass an der Zollkontrolle vorbeigeschleust worden sei.
L. wurde im Dezember festgenommen, E. im Januar. Beide Männer sitzen in Untersuchungshaft.
ran/bro