Ein Prozess um jahrelang gequälte und misshandelte Kinder gegen deren heute 70-jährige Mutter ist vor dem Landgericht im rheinland-pfälzischen Zweibrücken neu aufgerollt worden. Das Verfahren begann am Montag, wie ein Gerichtssprecher bestätigte. Die Staatsanwaltschaft legt der Frau zur Last, mit ihrem inzwischen gestorbenen Ehemann drei minderjährige gemeinsame Kinder und eine Tochter der Angeklagten zum Teil bis zur Volljährigkeit oder sogar darüber hinaus misshandelt zu haben.
Daran soll sie sich aktiv oder durch Unterlassen beteiligt haben. Mit Wissen und Einverständnis der 70-Jährigen soll der Ehemann die Kinder mit verschiedenen Schlagstöcken und anderen Gegenständen wie Besen oder Schaufeln geschlagen haben. Teilweise wurden die Kinder laut Staatsanwaltschaft so schwer verletzt, dass sie im Krankenhaus behandelt werden mussten. Mehrfach seien ihnen Zähne ausgeschlagen oder Finger gebrochen worden. Die Angeklagte soll die Kinder auch selbst geschlagen haben.
In einem Fall habe die Frau ihrem Sohn ein Küchenbrett vor den Kopf gehalten, während ihr Ehemann darauf mit einem Fleischhammer einschlug. Das Brett habe Schlagabdrücke auf der Stirn des Kinds verhindern sollen. Eine daraus resultierende Gehirnerschütterung wurde laut Anklagevorwurf als Unfallfolge dargestellt. Damit erreichte das Paar demnach eine stationäre Behandlung des Sohns, wofür es von der Versicherung Krankentagegeld einstrich.
Zudem wird der Angeklagten vorgeworfen, ihre beiden Töchter dazu gebracht zu haben, sich vor Gutachtern als schwerbehinderte Kinder auszugeben, um Pflegegeld zu erschleichen. Wegen zu Unrecht ausgezahlten Pflegegelds soll der Versicherung ein Schaden über 50.000 Euro entstanden sein. Neben körperlichen Schädigungen litten die Kinder unter erheblichen Beeinträchtigungen ihrer psychischen Entwicklung. Über die Jahre seien ihnen zum Teil täglich Schmerzen zugefügt worden.
Das Landgericht Zweibrücken verurteilte die Frau im Juni 2017 wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und Betrugs zu vier Jahren Haft. Auf die Revision der Angeklagten hin hob der Bundesgerichtshof das Urteil im November 2018 zum Teil auf. Für die Neuverhandlung sind zunächst zehn Verhandlungstage bis Mitte Juli angesetzt.
by LOIC VENANCE